Coronavirus

Negatives Testergebnis hebt Quarantänepflicht nicht auf

· Online seit 29.07.2020, 14:35 Uhr
Wer aus einem Corona-Risikoland in die Schweiz einreist, muss in Quarantäne - auch wenn die Person einen negativen Coronavirus-Test vorweisen kann. Denn ein negatives Testergebnis schliesse eine Infektion nicht aus, präzisierte das BAG am Mittwoch auf seiner Website.
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Denn nach der Ansteckung dauere es mindestens fünf Tage, bis sich das Virus so verbreitet habe, dass es in einem Halsabstrich nachgewiesen werden könne, teilte das Bundesamt für Gesundheit (BAG) am Mittwoch auf Nachfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit. «Aus diesem Grund haben wir den Zusatz angefügt».

Weiter ergänzte das BAG seine Einreisebestimmungen mit dem Hinweis, dass die zehntägige Quarantänepflicht durch einen negativen Test auch nicht verkürzt werden könne. Diese gilt seit dem 6. Juli für Personen, die aus einem der 42 Länder mit erhöhtem Infektionsrisiko in die Schweiz einreisen.

Wer sich innerhalb von zwei Tagen nach der Rückkehr nicht bei den kantonalen Behörden meldet oder sich der Quarantäne entzieht, kann mit einer Busse von bis zu 10'000 Franken bestraft werden. Die Kantone kontrollieren die Einhaltung der Massnahmen nach eigenen Angaben mit Stichproben.

veröffentlicht: 29. Juli 2020 14:35
aktualisiert: 29. Juli 2020 14:35
Quelle: sda

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