Neue Regelung bei ausländischen Stromlieferungen

09.03.2017, 10:06 Uhr
· Online seit 09.03.2017, 09:45 Uhr
Im grenzüberschreitenden Stromübertragungsnetz sollen Lieferungen an Haushalte und Lieferungen von Strom aus erneuerbaren Energien keinen Vorrang mehr haben. Langzeitverträge mit ausländischen Atomkraftwerken geniessen jedoch weiterhin einen privilegierten Netzzugang.
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Der Nationalrat ist am Donnerstag mit 136 zu 52 Stimmen dem Beschluss des Ständerats gefolgt und hat eine entsprechende parlamentarische Initiative angenommen. Kritische Stimmen aus dem links-grünen Lager, die auf eine ungerechtfertigte Sonderbehandlung von ausländischem Atomstrom hinwiesen, fanden kein Gehör.

Heute führt die nationale Netzgesellschaft Auktionen durch, wenn die Kapazitätsnachfrage im grenzüberschreitenden Übertragungsnetz die verfügbare Kapazität überschreitet.

Lieferungen an Endverbraucher in der Grundversorgung - also Haushalte - sowie Lieferungen von Elektrizität aus erneuerbaren Energien sind von den Auktionen ausgenommen. Um die Netzstabilität nicht zu gefährden, sollen diese Vorränge nun fallen. «Durch solche Vorränge wird die Versorgungssicherheit gefährdet statt gefördert», erklärte Kommissionssprecher Eric Nussbaumer (SP/BL).

Weiterhin Vorrang haben sollen nach dem Willen beider Räte hingegen Stromlieferungen aus internationalen Bezugs- und Lieferverträgen, welche primär von Atomkraftwerk-Betreibern gehalten werden. Den Vorschlag einer knappen Mehrheit seiner Energiekommission, den Vorrang von Lieferungen aus Langfristverträgen spätestens zehn Jahre nach Inkrafttreten der Vorlage abzuschaffen, lehnte der Nationalrat ab.

Diese Verträge sicherten die Versorgungssicherheit in der Schweiz, argumentierten FDP, CVP und SVP. Zudem würde das Vertrauen der betroffenen Unternehmen massiv verletzt, wenn ihre Verträge plötzlich vorzeitig gekündigt würden. Dies sei das Gegenteil von Rechtssicherheit und abzulehnen, argumentierte Daniel Fässler (CVP/AI) im Namen der Minderheit.

Auch Energieministerin Doris Leuthard sprach sich für die Beibehaltung dieser Vorränge aus. Diese abzuschaffen sei unnötig, da die Verträge sowieso mit der Zeit auslaufen und nach und nach weniger Kapazität beanspruchen würden. Zudem seien sie Gegenstand von Verhandlungen mit der EU über ein Stromabkommen.

Gegen diese Ausnahme stellten sich SP, Grüne und Grünliberale. Bei dieser Gesetzesänderung gehe es nicht nur um Versorgungssicherheit, sondern vor allem auch um die Beibehaltung von Privilegien für ausländische AKW-Betreiber und Atomstrom, sagte Bastien Girod (Grüne/ZH).

Der Abschaffung von Vorrängen im grenzüberschreitenden Stromübertragungsnetz sei grundsätzlich nichts entgegenzusetzen, da diese den Wettbewerb verzerrten. Voraussetzung sei jedoch, dass alle Vorränge abgeschafft würden - auch für langfristige Verträge mit ausländischen AKW-Betreibern.

Beat Jans (SP/BL) äusserte sich noch expliziter. «Wussten Sie, dass Sie mit ihrem Stromkonsum indirekt ausländische Atomkraftwerke subventionieren?», fragte er rhetorisch. Dies geschehe im Rahmen der Langfristverträge mit französischen AKW wie Fessenheim. Deren Atomstrom müsse an der Grenze nicht versteigert werden und könne quasi gratis importiert werden.

Dadurch würden zeitweise die Stromleitungen blockiert. Mit der Folge, dass alle anderen Akteure, die Strom importierten, mehr bezahlen müssten. Dies sei eine ungerechte Bevorzugung von ausländischem Atomstrom.

Der Rat liess sich nicht überzeugen. Damit ist das Geschäft bereit für die Schlussabstimmung.

veröffentlicht: 9. März 2017 09:45
aktualisiert: 9. März 2017 10:06
Quelle: SDA

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