Öffentlicher Verkehr

Neue Tarife und Entschädigungen bei Verspätungen

24.06.2020, 10:47 Uhr
· Online seit 24.06.2020, 09:50 Uhr
Trotz erwarteter Ertragseinbussen von 25 bis 30 Prozent aufgrund der Covid-19-Pandemie verzichtet der öffentliche Verkehr für 2021 auf eine Preiserhöhung. Zugleich setzt die Branche auf verschiedene Massnahmen, um ihre Attraktivität zu erhöhen.
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So können Kundinnen und Kunden künftig eine GA-Monatskarte kaufen, ohne dazu ein Halbtax-Abo zu benötigen, wie Alliance SwissPass am Mittwoch mitteilte. Zudem erhalten alle 25-Jährigen einen Rabatt von 500 Franken auf das GA und alleinreisende Kinder fahren in Zukunft bis zum 6. Geburtstag gratis, danach bis zum 16. Geburtstag für maximal 19 Franken pro Tag.

Eine wichtige Neuerung im öffentlichen Verkehr ist die Erweiterung der Rechte von Reisenden bei Verspätungen ab Januar 2021. Dies entschied der Bundesrat am 13. Mai 2020 mit der Verabschiedung des Verordnungspakets zur Organisation der Bahninfrastruktur (OBI).

Entschädigung bei Verspätung

Reisende haben künftig einen Anspruch auf Entschädigung bei Verspätungen von über einer Stunde am Reiseziel. Beträgt die Verspätung über eine Stunde, erhalten Reisende mit Einzel- und Streckenbilletten 25 Prozent des Fahrpreises zurück. Beträgt sie über zwei Stunden, werden 50 Prozent entschädigt.

Auch Abonnementsinhaberinnen und -inhaber werden bei Verspätungen entschädigt. Der Betrag richtet sich dabei am Tageswert des Abos aus. Während eines Abonnementsjahres respektive -monats werden maximal 10 Prozent des Abonnementswerts entschädigt. Mit der Abwicklung der Entschädigungsanträge wurde die SBB auf Mandatsbasis beauftragt.

veröffentlicht: 24. Juni 2020 09:50
aktualisiert: 24. Juni 2020 10:47
Quelle: sda

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