Strassenverkehr

Neues Strassengesetz: Schaffhauser Gemeinden werden entlastet

06.12.2021, 12:25 Uhr
· Online seit 06.12.2021, 12:24 Uhr
Im Kanton Schaffhausen wird klarer geregelt, wer für die Strassen zuständig ist: Die Gemeinden erhalten mehr Geld aus der Mineralöl- und Motorfahrzeugsteuer. Der Kantonsrat hat am Montag die Änderung des Strassengesetzes mit 43 zu 8 Stimmen beschlossen.
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Ziel der Gesetzesänderung ist, dass Bau, Betrieb und Unterhalt der Strassen im Kanton Schaffhausen effizienter und kostengünstiger werden. Bislang bestimmt bei den Kantonsstrassen innerorts der Kanton, ob beispielsweise ein Riss in einer Strasse geflickt werden muss. Bezahlen muss die Reparatur dann aber die jeweilige Gemeinde.

Neu ist der Kanton zuständig für Betrieb, Unterhalt und Bau der Kantonsstrassen innerorts sowie für die kantonalen Radrouten ausserorts. Wo die Kantonsstrassen und kantonalen Radrouten ausserorts noch nicht im Eigentum des Kantons sind, sollen sie es werden.

Eine Ausnahme gibt es allerdings in der Stadt Schaffhausen. Hier bleiben Kantonsstrassen innerhalb der Bauzonen im Eigentum der Stadt. Dabei geht es um städtebauliche Interessen und darum, dass die Stadt ihren Handlungsspielraum erhalten will.

In der zweiten Lesung führte diese Ausnahmeregelung erneut zu Diskussionen. Andreas Schnetzler (EDU) fand jedoch keine Mehrheit für seinen Antrag, kein «Sonderrecht» für die Stadt Schaffhausen zu schaffen.

Die Gemeinden werden durch die Gesetzesrevision um rund 5 Millionen Franken pro Jahr entlastet. Rund 3,5 Millionen Franken davon resultieren aus der Verschiebung von Zuständigkeiten von den Gemeinden an den Kanton. Zusätzlich erhalten die Gemeinden rund 1,5 Millionen Franken mehr aus der Mineralöl- und Motorfahrzeugsteuer.

veröffentlicht: 6. Dezember 2021 12:24
aktualisiert: 6. Dezember 2021 12:25
Quelle: sda

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