Covid am Arbeitsplatz

Nicht einmal der Bund will Zertifikatspflicht für Mitarbeitende

12.09.2021, 12:11 Uhr
· Online seit 12.09.2021, 11:59 Uhr
Ab Montag ist es Arbeitgebern erlaubt, ihre Beschäftigten nach einem Covid-Zertifikat zu fragen. Eine Umfrage von «SonntagsBlick» zeigt jedoch: Die grossen Arbeitgeber der Schweiz zeigen wenig Interesse an einer Zertifikatspflicht für ihre Mitarbeiter.
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Die Migros-Gruppe, die schweizweit rund 90'000 Menschen beschäftigt, äussert sich am klarsten: «Wir haben keinen Bedarf und werden das Zertifikat nicht einfordern.» Das Unternehmen setze stattdessen auf die geltenden Schutzkonzepte, so ein Sprecher. Diese hätten sich bewährt.

Bei anderen Grosskonzernen klingt es ähnlich. «Ein Nachweis für die Covid-19-Impfung ist nicht vorgesehen», lässt die Credit Suisse ausrichten. Konkurrentin UBS schreibt: «In unseren Büros werden wir vorerst keine Zertifikatspflicht einführen.» Und Swisscom teilt mit, weder sei ein Zertifikat für Mitarbeitende Pflicht, noch plane man aktuell Änderungen.

Viele Firmen haben sich noch nicht mit Thema beschäftigt

Viele andere Unternehmen haben sich mit einer allfälligen Zertifikatspflicht bisher nicht vertieft auseinandergesetzt. Coop, Nestlé, Novartis, Post, Roche und SBB können noch nicht sagen, ob sie Anpassungen vornehmen werden. Ein vergleichbares Bild bieten die öffentlichen Arbeitgeber: Die bevölkerungsreichen Kantone Aargau, Bern, St.Gallen und Zürich geben zu Protokoll, sie hätten sich noch nicht mit der Frage befasst, ob sie ihre Beamten nach dem Covid-Zertifikat fragen wollen.

Was besonders überrascht: Selbst für die Bundesbeamten in Bern ist eine Zertifikatspflicht zurzeit kein Thema. «Die Bundesverwaltung wird die Möglichkeit, Zertifikate ihrer Mitarbeitenden zu überprüfen, nur in sehr spezifischen Situationen anwenden», sagt ein Sprecher des Eidgenössischen Personalamts.

Die Begründung: Einerseits hätten die Verwaltungseinheiten bereits gut funktionierende Schutzkonzepte. Andererseits gälten für die Bundesverwaltung als öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber im Unterschied zur Privatwirtschaft höhere Hürden für eine Umsetzung der Zertifikatsprüfung. «Die Bundesverwaltung muss sich für die Bearbeitung der besonders schützenswerten Daten der Mitarbeitenden auf eine formelle Rechtsgrundlage stützen können. Die Covid-Verordnung genügt für die öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber dafür nicht aus», so der Sprecher weiter.

(red.)

veröffentlicht: 12. September 2021 11:59
aktualisiert: 12. September 2021 12:11
Quelle: PilatusToday

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