Corona-Massnahmen

Nur noch 100 Leute in Clubs: Kantone verschärfen Regeln

08.07.2020, 16:37 Uhr
· Online seit 08.07.2020, 14:12 Uhr
In Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Solothurn und Aarau dürfen ab diesem Donnerstag weniger Leute in die Clubs. Damit reagieren die Kantone auf die steigenden Fallzahlen.
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Die Corona-Ansteckungen in diversen Clubs sorgen wohl schweizweit für einen Partykater. Wie der Regierungsrat von Basel-Stadt mitteilt, senkt man die Obergrenze für Besucher von 300 Personen auf 100. Es gehe darum, dass man nun reagiere, bevor die Fallzahlen wieder stark ansteigen würden. Und gerade bei grossen Menschenansammlungen gelte diesbezüglich ein besonderes Augenmerk.

Getrennte Gästebereiche möglich

Daher werden in Clubs und auch in Restaurants wieder deutlich weniger Gäste zugelassen. Auch um ein funktionierendes Contact-Tracing gewährleisten zu können. Mehrere räumlich getrennte Gästebereiche à 100 Personen seien möglich. Dies gilt auch für öffentliche und private Veranstaltungen. Dort kann die 100er-Grenze zwar überschritten werden, aber nur, wenn Sektoren mit maximal 100 Personen gebildet werden, wie der Regierungsrat schreibt.

Die Massnahmen habe man «in Abstimmung» mit den Kantonen Basel-Landschaft, Aargau und Solothurn beschlossen. Solothurn schreibt in einer Mitteilung von «gemeinsamen Massnahmen». Auch der Aargau hat die Massnahmen mittlerweile bestätigt. Die Regeln in Basel-Stadt gelten ab Donnerstag. Die Verordnung gilt dort bis am 31. Dezember 2020. In Solothurn ist man da etwas optimistischer: Dort gelten die Einschränkungen bis «spätestens 31. August».

Auch Gottesdienste betroffen

Nicht betroffen von diesen neuen Massnahmen sind Veranstaltungen, bei denen zusätzlich zum Erfassen der Kontaktdaten weitere Schutzmassnahmen wie Masken, die Abstandsregeln oder Abschrankungen gelten. Dort gilt weiterhin die 300er-Grenze. Gemäss den Erläuterungen zur Basler Verordnung fallen insbesondere Konzerte, Theater, Kinos, Gottesdienste, Hochzeiten, Geburtstagsfeste, Firmenanlässe und Generalversammlungen von Vereinen unter den Begriff «Veranstaltungen». Demonstrationen dagegen nicht.

(mg)

veröffentlicht: 8. Juli 2020 14:12
aktualisiert: 8. Juli 2020 16:37
Quelle: CH Media

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