Nur noch Stichproben: Finanzkontrolle passt ihr Prüfregime an
Noch diese Woche sollen die ersten Unternehmen, die wegen der Coronakrise in Schwierigkeiten geraten sind, Kredite vom Bund erhalten. Dabei muss aber sichergestellt sein, dass die Gelder korrekt verwendet werden. Wie die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) am Dienstag mitgeteilt hat, will sie dies im aktuellen Krisenfall ausnahmsweise schon vor Auszahlung der Gelder tun.
Mit den Gesuchen und der Auszahlung werden unter anderem das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco), aber auch das Bundesamt für Sport, das Bundesamt für Kultur oder die Ausgleichskassen betraut sein. Die EFK will nun Teams von zwei bis drei Personen in diese Verwaltungseinheiten schicken, um die Prozesse dort mittels Stichproben überwachen zu können. Damit will die EFK sicherstellen, dass das Geld schon von Anfang an an die richtigen Orte fliesst und nachträgliche Korrekturen vermieden werden.
Das Prüfregime wird damit angepasst, liegt aber im rechtlichen Handlungsspielraum der EFK. Das Finanzkontrollgesetz sehe die Möglichkeit eines solchen Prüfvorgangs explizit vor, heisst es in der Mitteilung. Der Entscheid trage zudem zur Entlastung der Bundesverwaltung bei.
(gb.)