Thurgau

Obergericht Thurgau verurteilt SVP-Fraktionspräsident erneut wegen Rassismus

26.05.2020, 10:37 Uhr
· Online seit 26.05.2020, 10:21 Uhr
Das Obergericht in Frauenfeld hat den SVP-Politiker Roland Schöni wegen Verstosses gegen die Rassismus-Strafnorm verurteilt. Damit bestätigt es das Urteil der Vorinstanz.
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Roland Schöni ist für Aussagen, die er vor zwei Jahren im «St.Galler Tagblatt» gemacht hatte, vom Obergericht Frauenfeld in zweiter Instanz wegen Verstosses gegen die Rassismus-Strafnorm verurteilt worden. Der SVP-Fraktionspräsident des Arboner Stadtparlaments hatte Sinti und Roma 2018 unter anderem als «Lügner» und «Kleinkriminelle» bezeichnet.

Die Menschenrechtsorganisation Gesellschaft für bedrohte Völker zeigt sich in einer Mitteilung vom Dienstag zufrieden mit dem Urteil: «Es ist ein gutes Zeichen, dass die Justiz diesen Fall von Rassismus gegen Roma verurteilt», lässt sich Kampagnenleiterin Angela Mattli zitieren.

Die Organisation hatte bei der Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Thurgau Strafanzeige wegen Verletzung der Rassismus-Strafnorm eingereicht. Nachdem die Staatsanwaltschaft Bischofszell gegen Roland Schöni einen Strafbefehl mit einer Busse verhängte, erhob der Politiker Einsprache, und der Fall ging ans Bezirksgericht Arbon, wo er verurteilt wurde. Roland Schöni zog das Urteil daraufhin weiter ans Obergericht Frauenfeld.

«Die Aussagen von Herrn Schöni gründen in der Annahme, dass die Zugehörigkeit zu den Minderheiten der Sinti und Roma und die Ausübung der fahrenden Lebensweise mit Kriminalität, Betrug und Bereicherung auf Kosten des Allgemeinwohls verbunden ist. Auf diese Weise wird eine ganze Gruppe diffamiert und herabgewürdigt», wird der Roma-Vertreter Igor Colic in der Medienmitteilung der Menschenrechtsorganisation zitiert. «Es wird suggeriert, dass Sinti und Roma per se eine kriminelle Neigung in sich bergen. Das ist in unseren Augen rassistisch.»

(red/pw)

veröffentlicht: 26. Mai 2020 10:21
aktualisiert: 26. Mai 2020 10:37
Quelle: CH Media

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