Obligatorisches Referendum bei Völkerrecht: Ständerat legt Regeln fest
(rwa) Das letzte solche ungeschriebene Referendum war jenes über das EWR-Abkommen im Jahr 1992. Die explizite Verankerung in der Verfassung biete nun die Möglichkeit, Rechtssicherheit und Transparenz zu schaffen und die demokratische Legitimation des Völkerrechts zu stärken, betonte Andrea Caroni (FDP/AR) im Namen der Kommission. Er hatte die Verfassungsänderung mit einer Motion angestossen.
Die Vorlage schafft kein neues Referendumsrecht. Nach verbreiteter Auffassung ist das obligatorische Referendum für völkerrechtliche Verträge mit verfassungsmässigem Charakter bereits heute Teil des ungeschriebenen Verfassungsrechts. Mit der Vorlage wird nun konkretisiert, in welchen Fällen das zutrifft. Konkret ist ein Volksentscheid notwendig, wenn ein neuer völkerrechtlicher Vertrag die Grundrechte, die verfassungsmässigen Aufgaben des Bundes oder der Kantone betrifft, oder in die Grundzüge der Staatsorganisation eingreift.
Den Spielraum behalten
Der Ständerat lehnte es ab, dass Verfassungsänderungen zur Umsetzung eines völkerrechtlichen Vertrags zwingend gleichzeitig mit diesem zur Abstimmung zu bringen sind. Die Bundesversammlung solle hier den bisherigen Spielraum behalten, argumentierte die Mehrheit.
Eine linksgrüne Minderheit sprach sich gegen die Vorlage aus, weil sie die neuen Bestimmungen als interpretationsbedürftig erachtet und lange Diskussionen über einzelne Verträge fürchtet. Daniel Jositsch (SP/ZH) verwies darauf, dass es in den letzten 100 Jahren bloss drei Fälle gegeben habe. «Wenn es kein Problem gibt, müssen wir auch kein neues Gesetz machen», bilanzierte Jositsch. Sein Antrag auf Nichteintreten blieb jedoch chancenlos. Nun muss der Nationalrat über die Vorlage befinden.