Päckli-Dieb zu bedingter Freiheitsstrafe verurteilt

12.12.2016, 15:52 Uhr
· Online seit 12.12.2016, 15:42 Uhr
Ein 46-Jähriger ehemaliger Cargo-Chauffeur ist am Montag vom Bundesstrafgericht zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt worden. Er hatte zwischen 2013 und 2014 Briefe und Pakete im Wert von 70‘900 Franken bei seiner Arbeit entwendet.
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Gold- und Silbermünzen, zwei Eheringe, Formel 1-Eintrittskarten aber auch ein Pack Fondue oder eine Flasche Kirsch. Dies ist nur ein Teil der Diebesbeute eines 46-jährigen Chauffeurs, der am Montag vom Bundesstrafgericht zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt wurde.

Fast ein Jahr lang entwendete der Chauffeur, welcher für ein Unternehmen im Auftrag der Post arbeitete, insgesamt 1464 Postpaket- und Briefsendungen. Die Bundesstrafrichterin verurteilte ihn deshalb wegen gewerbsmässigen Diebstahls, der mehrfachen Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses sowie wegen Betrugs und des betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage.

Der Prozess fand in einem abgekürzten Verfahren statt - die Richterin erklärte anlässlich der Hauptverhandlung, dass die Voraussetzungen dafür erfüllt seien. Die Freiheitsstrafe von 15 Monaten sei bedingt vollziehbar bei einer Probezeit von zwei Jahren. Die Untersuchungshaft von 37 Tagen wird auf die Freiheitsstrafe angerechnet.

Ausserdem muss der Chauffeur die Verteidigungs- und Verfahrenskosten in Höhe von rund 23'000 Franken übernehmen, sobald es seine Verhältnisse zulassen. Bei den Schadensersatzforderungen der geschädigten Personen wurde vom Gericht auf den Zivilweg verwiesen.

Der Angeklagte sei sofort geständig gewesen und habe zur Aufklärung der Vorfälle beigetragen, so die Richterin. Das Ausmass des Diebstahls sei aber «nicht unerheblich» gewesen. Er habe das Vertrauen seiner Arbeitgeberin ausgenutzt und zugleich die Post in ihrem Ansehen massgeblich geschädigt. Sie merkte zudem an, dass das Vorgehen des 46-Jährigen plump gewesen sei und es nur eine Frage der Zeit gewesen sei, bis die Taten aufflogen.

Der Beschuldigte gab in der Befragung an, er habe immer ein schlechtes Gewissen gehabt. Er sei fast «erleichtert» gewesen, als alles vorbei gewesen sei. Das Ganze sei ihm «über den Kopf hinaus gewachsen». Als Motive gab er finanzielle Not an und dass er sich schämte, Sozialhilfe zu beantragen. Er habe nun wieder eine Anstellung in der Gastronomie gefunden und wolle sein Leben neu ordnen.

Der Verteidigung hatte, da es sich um ein abgekürztes Verfahren handelte, am beantragten Strafmass der Bundesanwaltschaft in der Hauptverhandlung nichts auszusetzen. Der Anwalt erhob jedoch Vorwürfe gegen die Post, welche habe ein Mitverschulden habe, weil ihre Kontrollmechanismen nicht gegriffen hätten.

veröffentlicht: 12. Dezember 2016 15:42
aktualisiert: 12. Dezember 2016 15:52
Quelle: SDA

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