Paracetamol-Tötungsplan geht zurück

26.06.2019, 12:21 Uhr
· Online seit 26.06.2019, 12:00 Uhr
Das Bundesgericht heisst die Beschwerden eines Zuger Ex-Liebespaars gut, das beschuldigt wird, den Ehemann der Frau mit Paracetamol-Überdosen getötet haben zu wollen. Es weist den Fall an die Vorinstanz zurück, da diese sich auf eine nicht schlüssige Expertise stütze.
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2017 hatte das Zuger Strafgericht das Paar, eine damals 38-jährige Rumänin und einen 45-jährigen Schweizer, wegen versuchten Mordes verurteilt. Der Mann wurde zudem wegen mehrfachen betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage, mehrfacher Urkundenfälschung, Widerhandlung gegen das Waffengesetz und mehrfacher Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes belangt.

Das Obergericht bestätigte ein Jahr später den erstinstanzlichen Entscheid weitgehend, reduzierte aber das Strafmass leicht. Mit einer Beschwerde beantragte die Frau, sie sei freizusprechen und der Mann, das Urteil der Vorinstanz sei aufzuheben und die Sache zu einer Freisprechung an die Vorinstanz zurückzuweisen. Vor dem Bundesgericht beanstandeten die beiden den Beweiswert der Schlussfolgerungen des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Zürich.

In seinem am Mittwoch veröffentlichten Urteil heisst das Bundesgericht die Beschwerden nun gut. Das Urteil sei aufzuheben und die Sache zu neuer Beurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen. Die Rügen der Beschwerdeführer seien begründet.

Die Vorinstanz verletze Bundesrecht und verfalle in Willkür, weil sie sich beim Festlegen der heimlich verabreichten Menge Paracetamol auf eine nicht schlüssige Expertise stütze und auf die gebotenen zusätzlichen Beweiserhebungen verzichte. Forensische Experten waren in verschiedenen Berichten auf unterschiedliche Werte der Paracetamol-Konzentration im Haar des Opfers gekommen.

Dem Ex-Liebespaar wird vorgeworfen, gemeinsam den Plan gefasst und in die Tat umgesetzt zu haben, den Ehemann der Frau zu töten, indem sie ihm heimlich Paracetamol in möglichst hohen Dosen von mindestens vier bis fünf Gramm täglich verabreichte.

Dabei hätten die beiden gewusst, dass dies beim Opfer zu einem tödlichen Leberschaden führen würde, da er aufgrund seines sehr hohen Alkohlkonsums eine angeschlagene Leber hatte und allgemein in schlechter körperlicher Verfassung gewesen war.

Nur durch Zufall flog der Plan auf. Die Frau hatte ihrem Schweizer Liebhaber die Kreditkarten-Daten ihres Ehemannes gegeben. Er gab damit mehrere tausend Franken aus. Daraufhin reichte der Geschädigte wegen Kreditkartenmissbrauchs Anzeige gegen Unbekannt ein - die Ermittler kamen auf den Beschuldigten und stiessen auf das Mordkomplott.

Belastet werden die beiden Beschuldigten durch Tausende von Chats, in denen sie diskutierten, wie viel von welchen Medikamenten den Tod des Mannes herbeiführen würde.

Das Zuger Strafgericht hatte die Frau im Dezember 2017 zu elf Jahren Freiheitsentzug. Der Mann erhielt zusätzlich zur Freiheitsstrafe von 13 Jahren und sieben Monaten eine bedingte Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu 30 Franken sowie eine Busse von 330 Franken. Das Kantonsgericht reduzierte die Strafen dann leicht: Es verurteilte die Frau zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren und den Mann zu zehn Jahren und acht Monaten.

Der Ehemann hielt trotz allem zu seiner Frau. Den erstinstanzlichen Prozess verfolgte er sogar noch im Gerichtssaal. Kurz vor der Urteilseröffnung im Dezember 2017 starb er jedoch eines natürlichen Todes. Sein Tod hatte auf das vorliegende Verfahren keinen Einfluss.

veröffentlicht: 26. Juni 2019 12:00
aktualisiert: 26. Juni 2019 12:21
Quelle: SDA

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