Geduldsprobe

Parlament ist uneins bei Förderung der Pflege

15.09.2020, 11:24 Uhr
· Online seit 15.09.2020, 11:21 Uhr
Das Parlament kann sich nicht einigen, wie es den Pflegeberuf aufwerten will. Auf die Bremse steht vor allem die kleine Kammer. Der Nationalrat zeigt den Pflegekräften mehr Entgegenkommen.
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Es ist paradox: In der Coronakrise wurde das Pflegepersonal für ihre Arbeit gefeiert. Geht es aber darum, die Arbeitsbedingungen konkret zu verbessern, tut sich die Politik schwer. Unbestritten ist: Die Sorgen der Branche sind gross. Es werden nur halb so viele Fachpersonen ausgebildet wie benötigt – auch weil die Rahmenbedingungen zu wenig attraktiv sind und der Lohn zu niedrig. Die Ausstiegsquote ist hoch und weil der Nachwuchs fehlt, wird der Effizienzdruck auf die Pflegenden immer grösser.

Der Berufsverband für Pflegende fordert deshalb mit einer Volksinitiative die Aufwertung des Berufs – zumal die Bevölkerung immer älter wird und immer mehr auf Pflegekräfte angewiesen ist. Das Parlament steht aber auf die Bremse und lehnt das Begehren ab. Stattdessen feilen National- und Ständerat an einem indirekten Gegenvorschlag, um die Initianten zum Rückzug zu bewegen.

Kantone in die Pflicht nehmen

Uneinigkeit herrscht über die Unterstützung von Studierenden. Der Nationalrat hat am Dienstag an seiner Variante festgehalten. Er will die Kantone verpflichtet, angehende Pflegefachkräfte während der Ausbildung mit einem Beitrag an den Lebensunterhalt zu unterstützen. Konkret sieht er einen Kredit von 469 Millionen Franken über acht Jahre vor. Andernfalls könnten sich gewisse Kantone der Aufgabe zu entziehen, erklärte Ruth Humbel (CVP/AG) im Namen der Kommission.

Eine Minderheit wollte dem Ständerat folgen und keine entsprechende Verpflichtung der Kantone vorsehen. Richten Kantone aber Ausbildungsbeiträge aus, soll sich der Bund finanziell beteiligen. Die kleine Kammer will dafür die Bundesbeiträge auf 400 Millionen Franken erhöhen.

Mehr Kompetenz erweitern

Ein zweiter Knackpunkt sind die Kompetenzen des Pflegepersonals. Geht es nach dem Nationalrat, sollen Pflegende ihre Leistungen selbständig zu Lasten der Krankenkassen abrechnen können. Der Ständerat fürchtet hingegen eine Kostenexplosion und will die Erweiterung nur dann ermöglichen, wenn die Pflegefachleute zuvor eine Vereinbarung mit den Krankenkassen treffen können.

Das lehnte der Nationalrat am Dienstag erneut ab. Barbara Gysi (SP/SG) argumentierte, damit liessen sich unnötige und teure Spitaleintritte vermeiden. Manuela Weichelt-Picard (Grüne/ZG) warnte vor einem «Vertragszwang durch die Hintertüre». Regine Sauter (FDP/ZH) konterte, eine klare Vereinbarung sei zumutbar und ermögliche eine Kostenkontrolle. Lorenz Hess (BDP/BE) machte im Namen der Mitte-Fraktion auch taktische Gründe geltend. Mit einem «griffigen» Gegenvorschlag sorge das Parlament dafür, dass die Initiative zurückgezogen werde.

Tatsache ist: Welche Variante sich am Ende durchsetzt, wird darüber entscheiden, ob das Volk in der Frage das letzte Wort hat. Das Volksbegehren wird nur dann zurückgezogen, wenn sich das Parlament auf einen Gegenvorschlag einigen kann, der die von den Pflegepersonen geforderten Massnahmen unterstützt. Bekannt ist, dass den Initianten die Version des Ständerates nicht genügt, um einen Rückzug anzutreten. Nun ist erneut der Ständerat am Zug.

(rwa)

veröffentlicht: 15. September 2020 11:21
aktualisiert: 15. September 2020 11:24
Quelle: CH Media

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