Schweiz

Parlament verabschiedet umstrittenes Anti-Terror-Gesetz

08.09.2020, 15:31 Uhr
· Online seit 08.09.2020, 15:25 Uhr
Das Parlament packt terroristische Gefährder härter an. Auch Minderjährige werden nicht verschont. Der Bund soll Kontaktverbote bereits für 12-Jährige anordnen können. Zudem verschärft das Parlament die Höchststrafen für Terroristen.
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(rwa) Anlass für das neue Anti-Terror-Gesetz waren Fälle von Jihadisten, die nach verbüsster Strafe aus der Haft entlassen wurden, obwohl von ihnen weiterhin eine mutmassliche Gefahr ausging. Weil eine gesetzliche Grundlage fehlte, schlug der Bundesrat vor präventive Massnahmen möglich zu machen. Am Dienstag hat der Ständerat die Vorlage unter Dach und Fach gebracht.

Das neue Gesetz soll dann greifen, wenn von einer Person eine konkrete Gefahr ausgeht, die Hinweise jedoch nicht ausreichen, um ein Strafverfahren zu eröffnen. Zu den Instrumenten zählen eine Meldepflicht, ein Kontakt- und Rayonverbot oder ein Ausreiseverbot. Als schärfstes Mittel kann der Bund einen Hausarrest verhängen. Dieser ist auf maximal neun Monate begrenzt und muss von einem Gericht bewilligt werden. Zur Debatte stand zeitweise auch eine Präventivhaft für Gefährder. Nach einer emotionalen Debatte verzichtete der Nationalrat jedoch auf diesen umstrittenen Vorschlag seiner vorberatenden Kommission.

Kritik von Uno-Sonderberichterstatter

Im Vorfeld war die Kritik an den präventiven Massnahmen gross. Ein Gutachten im Auftrag des Bundes kam zum Schluss, die geplante Präventivhaft sei nach der Praxis des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht zulässig. Ohne Lockerung mit diversen Ausnahmen sei er als Freiheitsentzug einzustufen. Auch fünf Uno-Sonderberichterstatter warnten vor den Auswirkungen des Gesetzes.

Dass sich die Politik generell auf ein heikles Terrain begibt, war auch dem Parlament bewusst. Für die bürgerliche Allianz aus der Mittefraktion, FDP und SVP überwogen jedoch die Vorteile. Zu reden gab besonders der Umstand, dass auch Minderjährige von den Massnahmen betroffen sind. So kann der Hausarrest bereits für 15-Jährige angeordnet werden, Kontakt- und Rayonverbote gar ab dem Alter von 12 Jahren. Eine links-grüne Minderheit hatte eine Anhebung der Altersgrenze gefordert. Es bestehe die Gefahr, dass Kinder stigmatisiert und kriminalisiert würden, argumentierte sie.

Die bürgerliche Mehrheit verwies auf Erfahrungen aus dem Ausland, wonach vielfach Minderjährige in terroristische Attentate involviert seien. Auch Justizministerin Karin Keller-Sutter versicherte, das Kindswohl werde in jedem Fall berücksichtigt.

Schärfere Strafen für Terroristen

Der Ständerat diskutierte am Dienstag auch über eine zweite Vorlage. Im Grundsatz hatte sich das Parlament bereits in der Sommersession auf eine Verschärfung des Strafrechts geeinigt. Wer sich an einer terroristischen oder kriminellen Organisation beteiligt, soll zu einer Höchststrafe von zehn Jahren verurteilt werden. Unter Strafe gestellt werden sollen das Anwerben, die Ausbildung sowie das Reisen für terroristische Zwecke. Darunter fallen auch Handlungen zur Finanzierung.

Eine Ausnahme sah der Nationalrat explizit für unparteiische humanitäre Organisationen vor. Diesen soll es weiterhin straffrei möglich sein, in Konflikten mit bewaffneten Gruppen in Kontakt zu stehen und der Zivilbevölkerung Hilfe zu leisten. Der Ständerat sprach sich ebenfalls für eine Klausel aus, wählte jedoch eine andere Formulierung. Kommissionssprecher Jositsch (SP/ZH) hatte argumentiert, eine Ausnahmeregelung berge die Gefahr, dass Terroristen sich unter dem Deckmantel humanitärer Organisationen verstecken könnten.

Auf Linie geblieben ist der Ständerat dagegen in einem anderen Punkt: Justizbehörden sollen nur unter strengen Voraussetzungen Informationen vorzeitig an ausländische Staaten übermitteln können, um schwere Straftaten zu verhindern. Der Nationalrat wollte tiefere Hürden festlegen. Damit ist erneut die grosse Kammer am Zug.

veröffentlicht: 8. September 2020 15:25
aktualisiert: 8. September 2020 15:31
Quelle: CH Media

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