Schweiz

Parlament will sich für weitere Krisen rüsten

28.01.2022, 13:29 Uhr
· Online seit 28.01.2022, 13:16 Uhr
Das Parlament will sich für künftige Krisensituationen rüsten: Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) hat eine Vorlage ausgearbeitet, nach der die Bundesversammlung jederzeit tagen und ihr rechtliches Instrumentarium flexibel einsetzen kann.
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Die Kommission hat einstimmig verschiedene Änderungen des Parlamentsrechts in die Vernehmlassung geschickt, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Zuvor hatten beide zuständigen Kommissionen zwei entsprechenden parlamentarischen Initiativen Folge gegeben. Ihr Ziel: Die Handlungsfähigkeit des Parlaments soll auch in Krisensituationen jederzeit gewährleistet sein.

Parlamentarischer Einfluss hat Grenzen

Heute kann die Bundesversammlung sowohl Massnahmen vom Bundesrat verlangen beziehungsweise auf Massnahmen des Bundesrats einwirken, als auch selber Verordnungen und dringliche Bundesgesetze ausarbeiten. Insbesondere zu Beginn der Corona-Krise zeigte sich aber, dass der parlamentarische Einfluss beschränkt war. Das Problem seien in erster Linie fehlende Ressourcen, teilweise träge Strukturen und fehlende Mehrheiten gewesen, heisst es in der Mitteilung der SPK-N.

Künftig sollen die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, dass die Räte notfalls und «als letzte Ausweichmöglichkeit» auch virtuell tagen können, wenn ein physisches Zusammenkommen verunmöglicht ist. Zudem sollen ausserordentliche Session unter bestimmten Voraussetzungen «unverzüglich» einberufen werden können, wenn dies ein Viertel der Mitglieder eines Rates oder der Bundesrat verlangt.

Konsultationspflicht bei Notverordnungen

Weiter sollen die parlamentarischen Instrumente wie die Motion und die parlamentarische Initiative unter bestimmten Voraussetzungen rasch eingesetzt werden können, indem bestimmte Fristen verkürzt werden. Die heutige Verwaltungsdelegation – die oberste Leitung der Parlamentsverwaltung – soll durch eine Verwaltungskommission ersetzt werden, deren Mitglieder für vier Jahre gewählt sind und nicht gleichzeitig den Ratsbüros angehören.

Schliesslich soll der Bundesrat Entwürfe für sogenannte «Notverordnungen» den parlamentarischen Kommissionen immer zur Konsultation vorlegen müssen, damit diese eine Stellungnahme abgeben können.

Die Vorlage geht nun zur Stellungnahme an den Bundesrat und soll in der Frühjahrsession im Nationalrat behandelt werden.

veröffentlicht: 28. Januar 2022 13:16
aktualisiert: 28. Januar 2022 13:29
Quelle: sda

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