Der Auftrag dazu stammt vom Parlament. Die Räte haben Ende 2016 eine Motion angenommen mit der Forderung, die Franchisen an die Kostenentwicklung in der Grundversicherung anzupassen. Der Bundesrat will diese umsetzen, indem alle Franchisen um 50 Franken erhöht werden, sobald die Kosten einen bestimmten Grenzwert übersteigen.
Er schlägt vor, Franchisen und Bruttokosten zu Lasten der Grundversicherung im Verhältnis 1:12 zu halten. Sobald die Kosten pro Person 13-mal höher liegen als die ordentliche Franchise, müssen alle Franchisen um 50 Franken angehoben werden. Das ist nächstes Mal bei Bruttokosten von 3900 Franken der Fall. Der Bundesrat geht davon aus, dass 2020 eine Erhöhung fällig ist, danach voraussichtlich alle vier Jahre.
Das hat zur Folge, dass sich Erwachsene stärker an den Kosten beteiligen müssen als heute. Damit wird das Ziel der Motion erfüllt, die Eigenverantwortung der Versicherten bei der Inanspruchnahme medizinischer Leistungen zu stärken. Das soll den Anstieg der Gesundheitskosten bremsen. Die Vorlage geht nun ans Parlament.
Der Bundesrat ist schon heute befugt, die Franchisen anzupassen. Das hat er in der Vergangenheit auch schon getan. Die ordentliche Franchise belief sich bei der Einführung des Krankenversicherungsgesetzes 1996 auf 150 Franken. Zunächst wurde sie auf 230 Franken erhöht, heute beträgt sie 300 Franken. Auch die Wahlfranchisen sind seither in zwei Schritten erhöht worden.