Schweiz

Personenschutz: Bundesrat schliesst Lücke bei National- und Ständeräten

24.06.2020, 10:58 Uhr
· Online seit 24.06.2020, 10:57 Uhr
Heute kann der Bund nur Bundesräte und exponierte Angestellte der Verwaltung in ihren eigenen vier Wänden schützen. Neu soll das auch für Parlamentarier möglich sein.
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(rwa) Damit schliesst der Bundesrat für Mitglieder des National- und Ständerates eine Lücke beim Personenschutz. Er hat am Mittwoch die Verordnung zum Schutz von Personen und Gebäuden in Bundesverantwortung revidiert. Die Änderungen treten nächstes Jahr in Kraft, wie es in der Mitteilung des Bundesamtes für Polizei (Fedpol) heisst.

So können künftig auch für Privatdomizile von Parlamentsmitgliedern Schutzmassnahmen ergriffen werden. Heute ist das nur für Bundesrätinnen und Bundesräte sowie exponierte Angestellte des Bundes möglich.

Nach Ansicht des Bundesrates hat die Digitalisierung auch die Art von Drohungen verändert. Auf den digitalen Kanälen und in den sozialen Medien sei die Hemmschwelle tiefer. Neu verankert in der Verordnung ist deshalb auch die sogenannte Gefährderansprache. Wenn konkrete Gründe dafür sprechen, dass jemand eine Straftat gegen eine zu schützende Person zu verüben droht, kann die Polizei bei der betreffenden Person vorstellig werden.

veröffentlicht: 24. Juni 2020 10:57
aktualisiert: 24. Juni 2020 10:58
Quelle: CH Media

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