Bei der Post galt bis dato: Wer nicht den gleichen Nachnamen trägt, braucht eine eigens ausgestellte Vollmacht, um Pakete oder Briefe der Personen, die im gleichen Haushalt leben, abzuholen. Eine solche Vollmacht kostete zwischen 24 und 30 Franken.
Da aber unterschiedliche Nachnamen innerhalb einer Familie längst nichts Aussergewöhnliches mehr seien, hat die Post entschieden, diese Vorgabe zu kippen. Dies berichtet das Konsumentenmagazin «Espresso».
Ablauf an Kundenbedürfnis angepasst
Seit Anfang Woche braucht es keine solche Vollmacht mehr. «Aufgrund von Rückmeldungen von Kundinnen und Kunden haben wir geprüft, ob wir unsere Praxis am Schalter anpassen können», erklärt Nathalie Dérobert Fellay, Mediensprecherin der Post. Das sei «Good News», sagt sie im Gespräch mit dem Konsumentenmagazin. So könne der Alltag der Kundinnen und Kunden vereinfacht werden.
Ausweis und Abholungseinladung genügen
Seit dem 11. September gilt also: Personen, die im gleichen Haushalt leben, brauchen keine Vollmacht mehr, um füreinander etwas abzuholen. «Man braucht nur noch einen gültigen Ausweis und die Abholungseinladung», erklärt die Mediensprecherin. Das gilt übrigens nicht nur für Familien und Paare, sondern auch für Wohngemeinschaften.
Ein Risiko bei der wegfallenden Vollmachtpflicht sieht man bei der Post nicht. Auf der Abholungseinladung stehe detailliert, für wen die Sendung bestimmt ist.
Bestehende Vollmachten müssen widerrufen werden
Es gibt aber Ausnahmen. Von der Neuerung ausgenommen sind Sendungen mit dem Zusatz «Eigenhändig». Diese müssen weiter persönlich am Schalter abgeholt werden, so Dérobert. Bestehende Vollmachten würden im Übrigen bestehen bleiben, heisst es. Wenn man das nicht mehr wünscht, müssen diese widerrufen werden.
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(roa)