Zu wenig Lohn bezahlt

Post-Tochterfirma kassiert happige Busse

06.02.2020, 14:36 Uhr
· Online seit 06.02.2020, 12:47 Uhr
180'000 Franken muss das Westschweizer Unternehmen Epsilon bezahlen, weil es sich nicht an die Mindestlöhne gehalten hat. Der Geschäftsführer musste mittlerweile seinen Sessel räumen.
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(mg) Die Eidgenössische Postkommission (PostCom) brummt der Epsilon SA, ein Tochterunternehmen der Post, eine Busse von 180'000 Franken auf. Das Unternehmen hat sich nicht an die Mindestlöhne im Postsektor gehalten und diese teilweise deutlich unterschritten, wie die PostCom in einer Mitteilung schreibt. Der Mindestlohn liegt bei 18,27 Franken pro Stunde.

Tätig wurde die PostCom im November 2018 nach Medienberichten über angebliche Missstände. Anschliessende Abklärungen ergaben, dass die vom Unternehmen gemeldeten Löhne und Gehälter Lücken aufwiesen. Die Voruntersuchungen sowie das Aufsichtsverfahren zeigten auf, dass diese Differenzen vor allem auf die Art und Weise zurückzuführen waren, gemäss der die Dauer der Zustelltouren gemessen wurde, sowie auf Qualitätsprämien und fehlende Zuschläge für die Nachtarbeit, schreibt die PostCom.

Lohndifferenzen wurden nachträglich ausbezahlt.

Epsilon akzeptiert die Busse und verzichtet auf eine Beschwerde, wie die Post mitteilte. Das Westschweizer Unternehmen habe Mitte letzten Jahres die Löhne in der Frühzustellung erhöht, so dass die Mindestlöhne vollumfänglich eingehalten würden. Den betroffenen Mitarbeitenden in Genf und der Waadt hat Epsilon die zu wenig bezahlten Löhne bereits 2019 zurückbezahlt. Der Verwaltungsrat der Firma hat sich entschieden, sich vom bisherigen Geschäftsführer zu trennen.

Die Gewerkschaft Syndicom zeigt sich über die Ergebnisse der Untersuchung nicht überrascht. «Syndicom prangert seit Jahren die prekären Arbeitsbedingungen der Post-Tochter in Genf an.» Die Gewerkschaft fordert, dass Epsilon mit einem Gesamtarbeitsvertrag für faire Arbeitsbedingungen sorge. Erste Verhandlungen diesbezüglich haben bereits stattgefunden.

Epsilon ist im Bereich der Zustellung von nichtadressierten Sendungen sowie in der Frühzustellung abonnierter Zeitungen tätig.

veröffentlicht: 6. Februar 2020 12:47
aktualisiert: 6. Februar 2020 14:36
Quelle: CH Media

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