Postautounfall mit zwei Toten: Freiheitsstrafe für Lastwagenfahrer

22.03.2017, 16:50 Uhr
· Online seit 22.03.2017, 08:32 Uhr
Ein 25-jähriger Lastwagenfahrer ist im Fall des Postautounfalls mit zweiten Toten und vier Schwerverletzten von 2014 im Aargauer Surbtal zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Die Busse beträgt 5000 Franken.
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Das Bezirksgericht Zurzach AG sprach am Mittwoch den Schweizer schuldig der mehrfachen fahrlässigen Tötung, der mehrfachen fahrlässigen Körperverletzung sowie des Nichtbeherrschens des Fahrzeugs. Mit dem einstimmig gefällten Urteil folgte das fünfköpfige Bezirksgericht den Anträgen des Staatsanwalts. Der Schuldspruch ist noch nicht rechtskräftig.

Bei der Urteilsbegründung sagte der Gerichtspräsident, der Chauffeur habe die Kontrolle über den Anhängerzug verloren. Der Mann sei genügend geschult gewesen, sich auch in heiklen Situationen richtig zu verhalten. Es wäre möglich gewesen, die Kollision zu vermeiden.

In den schweren Verkehrsunfall waren am frühen Morgen des 11. November 2014 der Anhängerzug, ein Postauto und ein Personenwagen verwickelt gewesen. Im Postauto starben eine 18-jährige Frau und ein 24-jähriger Mann. Zwei Monate vor dem Unglück hatte der Mann geheiratet - und er war zwei Wochen vor dem Drama Vater eines Mädchens geworden.

Zwei weitere Insassen des Postautos wurden schwer verletzt. Im Auto, das hinter dem Postauto fuhr, erlitten zwei jüngere Menschen schwere Verletzungen. Der Chauffeur des Postautos und der Lastwagenfahrer blieben unverletzt.

Bei der Befragung vor dem Bezirksgericht sagte der Angeklagte: «Es ging alles so schnell.» Er könne sich nicht mehr an die Details erinnern. Der unscheinbar und gehemmt wirkende Mann sprach mit einer Bubenstimme.

Ein Gutachten zeigte auf, wie es genau zum Unfall kam. «Es ist möglich, dass ich so gehandelt habe», gab der Mann zu Protokoll. Er zeigte bei der Befragung wenig Einsicht - anerkannte jedoch die durch ein Gutachten erhärteten Tatsachen: Er allein verursachte den schweren Verkehrsunfall.

Erst kurz vor dem Prozess schickte er den Angehörigen und den Verletzten ein Kärtchen: «Es tut mir leid, was passiert ist.» Der Mann, der auch in der Armee Lastwagen fährt, arbeitet mittlerweile bei einem anderen Transportunternehmen. Den Führerausweis hatte er vorsorglich für sechs Wochen abgeben müssen.

«Der Unfall ist für alle tragisch», sagte der Staatsanwalt. Der Chauffeur habe das Fahrzeug fünf Sekunden lang nicht beherrscht. Es handle sich um einen «Fahrfehler mit einem hohen Preis».

Der Angeklagte sei «kein junger Hitzkopf». Der Mann habe sich mit seinem Schicksal abgefunden, während er sich mit dem Schicksal der Opfer kaum beschäftigt habe. Eine Privatklägerin forderte für den Mann eine teilbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren.

Die Verteidigerin beantragte für den «jungen, verantwortungsvollen Berufschauffeur» eine bedingte Geldstrafe von höchstens 240 Tagen zu 100 Franken. Die Busse solle 2000 Franken betragen. Der Mann habe aus Reflex gehandelt und versucht, den Anhängerzug wieder auf die Fahrbahn zu bringen.

Der Berufschauffeur war mit dem 25 Tonnen schweren Anhängerzug kurz vor 6 Uhr in einer langgezogenen Linkskurve zwischen Lengnau und Endingen leicht über den rechten Fahrbandrand hinaus und in die angrenzende Wiese geraten. Die Fahrgeschwindigkeit betrug 78 Kilometer pro Stunde.

Danach versuchte er, durch eine stärkere Lenkbewegung nach links den Lastwagen wieder vollständig auf die Fahrbahn zu bringen. Er geriet auf die Gegenfahrbahn und kollidierte seitlich mit dem korrekt entgegenkommenden Postauto. Nach der Streifkollision mit dem Postauto prallte der Lastwagen seitlich frontal in einen Personenwagen.

veröffentlicht: 22. März 2017 08:32
aktualisiert: 22. März 2017 16:50
Quelle: SDA

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