Privatsphäre eines Kindes verletzt: Presserat rügt «Basler Zeitung»
(rwa) Gemäss Artikel der «Basler Zeitung» hat ein Kind seit langem geltend gemacht, dass es bei seinen Wochenendbesuchen von seinem Vater sexuell missbraucht werde und die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) zu wenig dagegen unternehme. In der Onlineversion sind zwei Audiodateien beigefügt, in welcher man das Mädchen mit unverfälschter Stimme gegenüber einer Therapeutin schildern hört, wie sein Vater es bedrohe und missbrauche. Zusätzlich waren weitere Angaben über das Mädchen vermerkt.
Die Beiständin des Mädchens wie eine weitere Person erhoben darauf Beschwerde. Sie argumentierten, die Veröffentlichung der Aufnahmen verletze die Privatsphäre des Kindes. Dem hat der Presserat nun zugestimmt.
Er sieht den Schutz von Kindern bei Gewaltverbrechen wie auch den Opferschutz bei Sexualverbrechen durch die Publikation der Aufnahmen grob verletzt, wie der Presserat am Freitag mitteilte. Durch die unverfälschte Stimme sowie durch verschiedene weitere Angaben seien das Kind nicht in genügendem Masse anonymisiert und sein intimster Privatbereich exponiert worden. Der Presserat empfiehlt der Zeitung dringend, die Audioaufnahmen zu entfernen.