Prozess um erfundene Bombendrohung

18.12.2017, 16:13 Uhr
· Online seit 18.12.2017, 16:06 Uhr
Um ihren Gelddiebstahl aus dem Firmentresor zu vertuschen, hat eine Möbel-Pfister-Angestellte 2015 eine Bombendrohung in Pratteln BL erfunden. Seit Montag muss sich die 37-Jährige vor dem Baselbieter Strafgericht verantworten.
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Angeklagt ist das damalige Kadermitglied des Möbelgeschäftes unter anderem wegen Diebstahls, falschen Alarms, Schreckung der Bevölkerung, Urkundenfälschung sowie Irreführung der Rechtspflege. Vor dem Gericht zeigte sich die Angeschuldigte reuig. Sie gestand die Taten weitestgehend - viele seien «Kurzschlusshandlungen» gewesen. Das Urteil wird am Dienstag erwartet.

Die Beschuldigte hatte am Abend des 28. Dezember 2015 gemäss Anklageschrift 101'500 Franken sowie 515 Euro aus dem Firmentresor geholt. Dort lagen auch die Einnahmen der vergangenen Woche, weil die Angeklagte den Geldtransport um eine Woche verschoben hatte. Sie nahm das Geld nach Hause und deponierte es am nächsten Morgen in einem von ihr gemieteten Keller.

Am Mittag des 29. Dezember informierte die Beschuldigte ihren Vorgesetzten, dass per Telefon ein Bombenalarm eingegangen sei. In der Folge wurde das Gebäude evakuiert und mit Spürhunden durchsucht. Während mehreren Stunden sperrten die Behörden Zufahrten zum Grüssen-Areal, wo sich zahlreiche Einkaufsläden befinden, sowie die sich in der Nähe befindende Autobahnausfahrt.

Vor Gericht sagte die Angeklagte nun aus, sie habe damals nicht damit gerechnet, dass ihre erfundene Bombendrohung eine solch grosse Reaktion auslöse. Ihr Ziel sei «nur» gewesen, die Anfahrt des für diesen Tag bestellten Geldtransporters zu verhindern, damit ihr Diebstahl nicht auffliege.

Mit dem erfundenen Bombenalarm habe sie einen Tag Zeit gewinnen wollen, um das Geld zurückzubringen. Statt dies zu tun, versteckte sie es aber am Abend des 29. Dezember in einem anderen von ihrer Familie gemieteten Keller. Sie sei in Panik geraten, sagte sie vor Gericht aus.

Als am kommenden Tag bei Möbel Pfister der Gelddiebstahl entdeckt wurde, sagte die Angeklagte ihrem Vorgesetzten, dass sie bereits am Morgen des Vortags einen leeren und offenen Tresor vorgefunden habe. Diese Aussage machte sie gemäss Anklageschrift in der Folge auch mehrfach gegenüber der Polizei.

Erst Mitte Januar 2016 legte sie vor dem Zwangsmassnahmengericht ein Geständnis ab. Inzwischen hatten Ermittlungen ergeben, dass bei Möbel Pfister kein anonymer Anruf eingegangen war. Der Frau wurde fristlos gekündigt.

Vom gestohlenen Geld wurden bei Hausdurchsuchungen rund 60'000 Franken sichergestellt. Den Rest hatte die Angeklagte gemäss eigener Aussagen für Casinobesuche, Einkäufe und Rechnungen ausgegeben.

Als Motiv für die Tat macht die Beschuldigte Spielsucht geltend. Belegt sind gemäss Anklageschrift über 250 Casinobesuche im Jahr 2015. Im April 2015 hatte die Frau in einem Schweizer Casino über 114'000 Franken gewonnen. Einen grossen Teil davon hatte sie in den folgenden Monaten gleich wieder verspielt.

Gestohlen habe sie das Geld aus dem Firmentresor, weil sie keines mehr zum Spielen gehabt habe, sagte die Frau vor Gericht weiter. Am Abend nach der Tat besuchte sie gemäss Anklageschrift ein Casino - wobei sie noch eigenes Geld eingesetzt habe. Mit dem Verspielen des gestohlenen Geldes habe sie erst im Januar begonnen.

Wegen Urkundenfälschung angeklagt ist die Frau, weil sie im Spätsommer 2015 einen Kontoauszug ihrer Bank manipuliert hatte. Ein Casino hatte verlangt, dass die häufige Besucherin ihr Vermögen offenlegt. Weil sie eine Casinosperre habe verhindern wollen, beschönigte die Beschuldigte ihre finanzielle Situation.

Seit der Tat hat die Angeklagte gemäss eigener Aussagen eine Gruppentherapie besucht. Sie zeigte sich vor Gericht offen für weitere Therapie-Massnahmen. Ein Gutachten attestiert ihr eine «moderate Rückfallgefahr».

Sowohl die Staatsanwältin als auch der amtliche Verteidiger der Angeklagten fordern eine Freiheitsstrafe für die Taten. Die Staatsanwaltschaft beantragte drei Jahre, wovon 12 Monate unbedingt auszusprechen seien. Die Frau habe einen «grossen Bahnhof veranstaltet und gedacht, sie käme so davon».

Die Verteidigung plädierte auf eine bedingte Freiheitsstrafe von 20 Monaten mit einer Probezeit von zwei Jahren. Die Angeklagte zeige Reue, habe sich für die Taten entschuldigt und habe schon freiwillig eine Suchtberatung besucht.

Seine Mandantin wolle zudem den offenen Restbetrag aus dem Diebstahl bei Möbel Pfister begleichen, sagte der Verteidiger weiter. Bei den weiteren geltend gemachten finanziellen Forderungen sei aber auf den Zivilweg zu verweisen. Möbel Pfister, Media Markt und Ikea fordern wegen Einbussen am Tag der Bombendrohung insgesamt rund 200'000 Franken.

veröffentlicht: 18. Dezember 2017 16:06
aktualisiert: 18. Dezember 2017 16:13
Quelle: SDA

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