Mietzins

Referenzzinssatz verharrt auf Rekordtief

01.09.2020, 09:11 Uhr
· Online seit 01.09.2020, 08:41 Uhr
Mieter können keine Mietzinssenkungen fordern: Der hypothekarische Referenzzinssatz zur Festlegung der Mietzinse bleibt auch im Herbst bei 1,25 Prozent.
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Der Referenzzinssatz wird viermal im Jahr neu berechnet und basiert auf dem durchschnittlichen Hypothekarzinssatz in der Schweiz. Wie das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) am Dienstag mitteilt, liege der Referenzzinssatz seit dem 3. März bei 1,25 Prozent. Da sich der durchschnittlichen Hypothekarzinssatz sich im Vergleich zum Vorquartal nur sehr leicht gesenkt habe, ergebe sich seit der letzten Bekanntgabe auch kein neuer Senkungs- oder Erhöhungsanspruch.

Für Mieter bedeutet dies: Keine Veränderung beim Mietzins. Ausser: «Falls der Mietzins im einzelnen Mietverhältnis jedoch nicht auf dem aktuellen Referenzzinssatz von 1,25 Prozent basiert, besteht ein Senkungsanspruch, der sich auf eine vorher entstandene Reduktion des Referenzzinssatzes stützt», schreibt das BWO in seiner Mitteilung.

(agl/mg)

veröffentlicht: 1. September 2020 08:41
aktualisiert: 1. September 2020 09:11
Quelle: CH Media

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