Coronavirus

Regel-Wirrwarr: Müssen Tanzschulen geschlossen bleiben?

04.06.2020, 10:55 Uhr
· Online seit 03.06.2020, 17:27 Uhr
Grosse Verwirrung in der Tanz- und Fitnessbranche: Weiterhin gilt, dass jeder Kursteilnehmer zehn Quadratmeter Platz haben sollte. Das macht einen normalen Unterricht unmöglich. Nun wurde Beschwerde eingereicht.
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So langsam erwacht die Schweiz aus dem Corona-Schlaf. Ab Samstag sind zum Beispiel Veranstaltungen bis 300 Personen wieder erlaubt. Auch für den Sport gibt es Lockerungen – doch anstatt Vorfreude lösen diese bei manchen Verwirrung aus.

«Viele sind verwirrt und wütend»

«Ich weiss ehrlich gesagt nicht, ob ich meine Kurse ab nächster Woche wieder normal durchführen kann», sagt die Leiterin eines Ostschweizer Poledance-Studios. «Ich habe auch Kontakt mit vielen anderen aus der Fitness- und Tanzbranche, die ebenfalls verwirrt und wütend sind.» Tatsächlich: Klickt man sich durch die Webseiten der Schweizer Tanzschulen, stellt man fest, dass nicht alle schon ab Montag den Kursbetrieb wieder aufnehmen.

Zehn Quadratmeter Trainingsfläche

Grund für die Verwirrung ist wohl die Zehn-Quadratmeter-Richtline des Bundes, die nach wie vor gilt. Sie sieht vor, dass in Tanzstudios zehn Quadratmeter Trainingsfläche pro Person benötigt werden, was einen normalen Unterricht verunmöglicht. «Wir haben keine Ahnung, wann diese Regelung aufgehoben wird, oder wie es weiter gehen soll», so die Poledance-Lehrerin.

Keine Vorschrift – sondern eine Empfehlung

Das Bundesamt für Sport (Baspo) nimmt auf Anfrage zwar keine Stellung. Es kommuniziert aber klar, dass es sich beim Platzbedarf gar nie um eine Vorschrift, sondern stets um eine Empfehlung handelte. «Die Richtline ist in vielen Schutzkonzepten enthalten und gibt an, wie viele Personen sich auf der verfügbaren Fläche maximal aufhalten sollten. Die zehn Quadratmeter sind sinnvoll und eine Richtgrösse», heisst es auf der Baspo-Webseite.

Beschwerde eingereicht

Umso verwirrender ist es, dass der Berufsverband für Gesundheit und Bewegung Schweiz (BGB) nun eine Beschwerde eigereicht hat. Man gebe sich mit der Flächenregelung nicht zufrieden, heisst es auf der BGB-Webseite. «Der BGB Schweiz ist einverstanden mit den vorgegebenen Rahmenbedingungen, ausser mit der Flächenregelung. Deshalb hat der BGB Schweiz beim Bundesrat Beschwerde eingereicht.» Zurzeit wird die Beschwerde vom Bundesamt für Gesundheit und vom Bundesamt für Sport geprüft. Eine Antwort dürfte demnächst veröffentlicht werden.

Zwei-Meter-Regelung muss ausreichen

Dass der ganze Wirrwarr gerade die Tanzschulen verunsichert, ist auch der Tanzvereinigung Schweiz (TVS) nicht entgangen. Auf Anfrage von FM1Today wird aber klar, dass die TVS-Geschäftsleitung eine Beschwerde für den falschen Weg hält, Stellung nehmen will niemand und es wird lediglich auf die eigene Webseite verwiesen. Dort heisst es: «Das Schutzkonzept, welches die Tanzvereinigung zusammen mit Danse Suisse Ende April eingereicht hat, beinhaltet keine Zehn-Quadratmeter-Regelung und wurde vom Baspo genehmigt.» Man gehe also davon aus, dass eine Zwei-Meter-Distanzregelung genüge.

veröffentlicht: 3. Juni 2020 17:27
aktualisiert: 4. Juni 2020 10:55
Quelle: FM1Today

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