Bundesratsentscheid

Regierung will sexuelle Belästigung effektiver bekämpfen

· Online seit 27.04.2022, 13:31 Uhr
Die Erfassung von Delikten in Bezug auf sexuelle Belästigung ist gemäss dem Bundesrat noch mangelhaft. Entsprechend will er die Datenlage fördern und Betroffenen das Anzeigen von Delikten erleichtern.
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In einer Sitzung vom 27. April hält der Bundesrat fest, dass die statistische Erfassung von Fällen der sexuellen Belästigung verbessert werden muss. Eine externe Studie kommt zum Schluss, dass die Datenlage zur sexuellen Belästigung im Lande unzureichend ist. Das liege insbesondere auch daran, dass die Befragungsstudien den Begriff unterschiedlich definieren, schreibt der Bund in einer Mitteilung.

Fehlende Sensibilität

Die für die Studie befragten Fachpersonen gaben zudem an, dass eine fehlende Sensibilität bei der Polizei und der Strafverfolgung für dieses Thema ebenfalls ein Grund für die tiefe Anzeigenquote sei, die aktuell bei unter 20 Prozent liegt. Weiter würden sich Betroffene oftmals auch gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz nicht wehren, oder erst, wenn sie bereits krankgeschrieben seien oder gekündigt hätten.

Bund und Kantone verpflichtet

Für den Bundesrat steht fest, dass sexuelle Belästigung eine Form von geschlechtsspezifischer Gewalt ist, die es entschieden zu bekämpfen gilt. Er unterstützt die Empfehlung der Studie. Wie die Erfahrungen der Schweizer Bevölkerung mit diesen Gewaltformen am besten untersucht werden können, wird derzeit abgeklärt.

Zudem sind Bemühungen im Gang, Betroffenen das Anzeigen von Gewalt- und Sexualdelikten zu erleichtern. So haben sich Bund und Kantone im Rahmen des strategischen Dialogs «Häusliche Gewalt» verpflichtet, Möglichkeiten zur Einführung einer zentralen Telefonnummer für Opfer von Straftaten zu erarbeiten.

Präventive Massnahmen verstärken

Der Bundesrat erinnert an die gesetzliche Pflicht der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Angestellte vor sexueller Belästigung zu schützen. Entsprechende Präventionsmassnahmen könnten aber noch verstärkt werden – beispielsweise Richtlinien gegen sexuelle Belästigung, Schulungen für Führungskräfte, die Information der Mitarbeitenden und externe Beschwerde- oder Vertrauensstellen.

Neun von zehn Betroffenen sind Frauen

Sexuelle Belästigung kennt viele Formen, zum Beispiel sexistische Bemerkungen, das Versenden pornografischer Nachrichten oder körperliches Aufdrängen. Betroffen sind in neun von zehn Fällen Frauen, und 95 Prozent der Beschuldigten sind Männer. Je nach verwendeter Definition bei Befragungen haben zwischen 20 und 60 Prozent der Frauen in der Schweiz schon einmal sexuelle Belästigung erlebt; Menschen mit Behinderung und LGBTIQ+-Personen sind besonders gefährdet.

Während ein Grossteil der sexuellen Belästigungen im öffentlichen Raum stattfindet, sind Kinder und Jugendliche zunehmend im virtuellen Raum davon betroffen. Dies sind die Befunde der externen Studie, die dem Bericht des Bundesrats zugrunde liegt, wie der Bund weiter mitteilt.
(roa)

veröffentlicht: 27. April 2022 13:31
aktualisiert: 27. April 2022 13:31
Quelle: Today-Zentralredaktion

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