Asylpolitik

Reiseverbot für vorläufig Aufgenommene

16.12.2020, 12:13 Uhr
· Online seit 16.12.2020, 12:03 Uhr
Der Bundesrat will die Regeln für vorläufig aufgenommene Ausländer verschärfen, aber deren Integration in den Arbeitsmarkt erleichtern. Im Nationalrat biss er damit auf Granit, die grosse Kammer trat gar nicht erst auf das Geschäft ein.
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(rwa) Bei anerkannten Flüchtlingen gilt die Regel bereits: Sie dürfen keine Reisen in ihre Heimatländer unternehmen. Nun will der Bundesrat dieses Verbot auch auf die vorläufig Aufgenommenen ausweiten. Reisen in die Heimatländer wären demnach nur noch erlaubt, wenn sie der Vorbereitung für die endgültige Rückkehr ins Heimatland dienen.

Auch für Reisen in Drittstaaten werden strenge Regeln eingeführt: Erlaubt werden sie nur noch bei Tod oder Krankheit eines Familienmitglieds im Ausland, Schul- und Ausbildungsaufenthalten, die der Integration dienen, oder bei beruflichen Aufgaben im grenznahen Ausland. Gleichzeitig sieht der Bundesrat Erleichterungen beim Wohnungswechsel im Inland vor, um die berufliche Integration zu fördern. Der Bundesrat setzt damit eine Motion des Zuger CVP-Nationalrates Gerhard Pfister um.

Meinungen gehen weit auseinander

Dennoch hatte die Vorlage am Mittwoch im Nationalrat einen schweren Stand. Der Status der vorläufigen Aufnahme führte bereits in der vorberatenden Kommission zu intensiven Diskussionen. Besonders beim Verbot von Reisen in andere Staaten gingen die Meinungen auseinander.

Für die SVP ist ein Reiseverbot in der vorliegenden Fassung nicht mehr gegeben. Die geplante Verschärfung sei mit zig Ausnahmen verwässert worden, kritisierte Martina Bircher (AG). Wenn vorläufig Aufgenommene in die Nachbarstaaten reisen dürften, könnten sie von dort gleich in ihre Heimatland weiterreisen.

Ablehnend stand die Ratslinke der Vorlage gegenüber – wenn auch aus anderen Gründen. Samira Marti (SP/BS) kritisierte die Verschärfung des Reiseverbots als unverhältnismässig und inakzeptabel. Damit werde die in der Verfassung garantierte Bewegungsfreiheit sowie das Grundrecht auf ein Familienleben eingeschränkt.

Arbeitsverweigerung

«Die Vorlage ist das Resultat Ihrer Entscheide», verteidigte Gerhard Pfister (CVP/ZG) die Revision. Es sei nicht einsichtig, warum Menschen, deren Rückkehr in ihr Heimatland nicht zumutbar sei, zu erlauben, dorthin zu reisen. Das unterhöhle auch die Glaubwürdigkeit der Schweizer Asylpolitik. Pfister kritisierte auch die SVP für ihre Arbeitsverweigerung. Das sei erstaunlich für eine Partei, die sonst immer gegen Missbrauch im Asylwesen sei.

Für Eintreten plädierte auch die FDP. Andri Silberschmidt (ZH) betonte die Wichtigkeit tieferer Hürden bei der Arbeitsintegration. Es sei im Interesse der Gesellschaft, dass sich diese Menschen hierzulande zu recht fänden. Auch die GLP wollte auf die Vorlage eintreten – wenngleich zähneknirschend. Corina Gredig (ZH) erklärte, ohne Lockerungen beim Reiseverbot werde die Fraktion am Ende die Revision ablehnen. Da kam ihr der Nationalrat zuvor. Eine unheilige Allianz beschloss mit 117 zu 72 Stimmen, nicht auf das Geschäft einzutreten. Damit liegt der Ball nun beim Ständerat.

Justizministerin Karin Keller-Sutter verteidigte die Gesetzesrevision. Bereits heute seien Reisen von vorläufig Aufgenommenen unter bestimmten Umständen möglich. Die heutige Bewilligungspraxis werde grundsätzlich beibehalten, erklärte die Bundesrätin. «Was wir vorschlagen, ist nicht neu.»

veröffentlicht: 16. Dezember 2020 12:03
aktualisiert: 16. Dezember 2020 12:13
Quelle: CH Media

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