Rostige Cars und leichtsinnige Chauffeure

30.07.2019, 11:18 Uhr
· Online seit 30.07.2019, 10:31 Uhr
Im Verlauf einer Woche hat die Schaffhauser Polizei 86 Reisecars kontrolliert und bei fast der Hälfte zum Teil gravierende Verstösse festgestellt. Vier ausländischen Fahrern wurde die Weiterfahrt auf der Stelle verboten.
Christoph Fust
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Bei den Kontrollen vom Montag 22. bis Sonntag 28. Juli wiesen 36 von 86 kontrollierten Reisecars Verstösse auf. Wie die Kantonspolizei Schaffhausen mitteilt, wurden dabei wurden zwanzig Fahrzeuglenker angezeigt und 32 Bussen verteilt. Vier der kontrollierten Fahrzeuge durften aufgrund der Beanstandungen nicht weiterfahren.

Die Kontrollen fanden in der Stadt Schaffhausen und an mehreren mobilen Standorten statt. Neun der kontrollierten Chauffeure kamen aus der Schweiz, bei ihnen wurden keine Verstösse festgestellt. Die restlichen 77 Fahrer kamen aus dem Ausland.

Viel Rost, aber kein Feuerlöscher

Bei zwei Reisecars haben die Polizisten Durchrostungen an tragenden Teilen und an den Unterböden festgestellt. Beide Fahrzeuge wurden im Juli 2019 von einer ausländischen Fahrzeugkontrollstelle geprüft und für gut befunden.

Bei einem weiteren Fahrzeug wurde festgestellt, dass fünf von sechs Reifen die erforderliche Profilmindesttiefe von 1,6 Millimetern unterschritten hatten. Zudem wurden insgesamt 30 Bussen aufgrund fehlender oder abgelaufener Feuerlöscher oder Bordapotheken verteilt.

Ohne Papiere und Brille unterwegs

Auch die Chauffeure selbst gaben Anlass zur Besorgnis. Ein Fahrer konnte weder einen gültigen Führerschein noch einen Fahrerqualifizierungsnachweis vorweisen. Bei einer weiteren Pereson war der Nachweis bereits abgelaufen.

Die Auswertungen der Tachographen ergaben zum Teil erschreckende Resultate. So mussten bei zwölf Fahrern verschiedene Verstösse im Bereich der Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten festgestellt werden.

In mehreren Fällen wurde festgestellt, dass die Fahrzeuglenker von der Rundfahrtenregelung Gebrauch machten, obwohl sie die Voraussetzungen dafür in keiner Weise erfüllten. Somit hatten die Personen die erforderliche wöchentliche Ruhezeit nicht eingehalten. Weiter wurde bei einem Chauffeur festgestellt, dass er ohne erforderliche Sehhilfe gefahren war.

Immerhin kein Alkohol am Steuer

Mehrere Reiseleiter mussten in der Folge ein Ersatzfahrzeug mit Chauffeur organisieren, damit die Reise für die Gäste weitergehen konnte.

Die Fahrer wurden von der Polizei bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen verzeigt. Zudem mussten die Beschuldigten Sicherheitsleistungen hinterlegen.

Sämtliche durchgeführten Atemalkoholproben fielen negativ aus, wodurch die Fahrfähigkeit der Berufschauffeure gegeben war.

veröffentlicht: 30. Juli 2019 10:31
aktualisiert: 30. Juli 2019 11:18
Quelle: red/Kapo SH

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