Der Schaffhauser Kantonsrat hat am Montag dem Bericht und Antrag des Regierungsrats zu einem Postulat von Andreas Frei (SP, Stein am Rhein) zugestimmt. Das Postulat fordert attraktivere Bedingungen für Investitionen in grössere Photovoltaikanlagen. Die Zustimmung ist mit 49 zu 5 Stimmen bei einer Enthaltung deutlich ausgefallen.
Der Regierungsrat schlug in seinem Bericht verschiedene Massnahmen vor, um das Ziel zu erreichen. In der Debatte umstritten war, ob und wie der Bau von Stromleitungen zu neuen Photovoltaikanlagen subventioniert werden sollen.
Wer soll für nötige Leitungen bezahlen?
Während aus dem links-grünen Lager gefordert wurde, diese Kosten dem Elektrizitätswerk des Kanton Schaffhausen (EKS) aufzubürden, stellte sich der zuständige Regierungsrat Martin Kessler (FDP) auf den Standpunkt, dass dies Sache der Politik sei und über den Staatshaushalt finanziert werden müsse.
Gegen die Vorlage sprach sich eine Mehrheit der SVP/EDU-Fraktion aus. Laut Martin Schlatter (SVP, Beringen) sind viele Photovoltaikanlagen auch ohne zusätzliche Subventionen rentabel, vor allem dann, wenn ein grosser Teil des Stroms direkt vor Ort verbraucht werde.
Kanton soll Kraftwerk beim Rheinfall übernehmen
Der Kantonsrat hat zudem mit 51 zu 3 Stimmen bei 4 Enthaltungen Eintreten auf die Vorlage des Regierungsrats zum Heimfall des Wasserkraftwerks am Rheinfall beschlossen.
Die Konzession zur Nutzung des 1951 in Betrieb genommenen Wasserkraftwerkes läuft 2030 aus. Übt der Kanton auf diesen Termin hin den Heimfall aus, kann er die bestehende Anlagen zu attraktiven Konditionen von den aktuellen Eigentümern, der EnAlpin und der Axpo, übernehmen.
Für den weiteren Betrieb des Kraftwerks, das Strom für rund 11'000 Haushalte produziert, will der Schaffhauser Regierungsrat verschiedene Optionen prüfen. Möglich ist beispielsweise, dass der Kanton eine neue Konzession vergibt, das Kraftwerk selber betreibt, oder von einem Dritten betreiben lässt.
Da die Konzession zur Nutzung der Wasserkraft am Rheinfall von den Kantonen Schaffhausen und Zürich gemeinsam vergeben wurde, muss auch der Kanton Zürich einbezogen werden, da dieser durch den Heimfall Miteigentümer des Kraftwerks würde. Gemäss Vorlage hat der Kanton Zürich gegenüber dem Kanton Schaffhausen signalisiert, ihm die gesamte Anlage gegen eine angemessene Entschädigung zu überlassen.