Schuld- und Freisprüche im Insieme-Skandal

16.09.2015, 12:34 Uhr
· Online seit 16.09.2015, 12:06 Uhr
Der Prozess zum Insieme-Skandal ist am Mittwoch mit drei teilweisen Schuldsprüchen zu Ende gegangen. Ein Ex-Kadermann der Bundesverwaltung wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt, die beiden bevorteilten IT-Unternehmer zu Geldstrafen.
Christine König
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Mit der bedingten Freiheitsstrafe von 16 Monaten blieb der Richter knapp unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Diese hatte eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten für den Ex-Beschaffungschef von IT-Dienstleistungen in der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) gefordert. Die Anklage hatte ausserdem eine bedingte Geldstrafe von 6000 Franken beantragt.

Die beiden angeklagten IT-Unternehmer erhielten jeweils Geldstrafen, die geringer ausfielen, als von der Staatsanwaltschaft gefordert worden war. Die Verteidiger der drei Angeklagten hatten jeweils einen Freispruch auf ganzer Linie beantragt.

veröffentlicht: 16. September 2015 12:06
aktualisiert: 16. September 2015 12:34
Quelle: sda

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