Schuld- und Freisprüche im Insieme-Skandal
16.09.2015, 12:34 Uhr
· Online seit 16.09.2015, 12:06 Uhr
Anzeige
Mit der bedingten Freiheitsstrafe von 16 Monaten blieb der Richter knapp unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Diese hatte eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten für den Ex-Beschaffungschef von IT-Dienstleistungen in der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) gefordert. Die Anklage hatte ausserdem eine bedingte Geldstrafe von 6000 Franken beantragt.
Die beiden angeklagten IT-Unternehmer erhielten jeweils Geldstrafen, die geringer ausfielen, als von der Staatsanwaltschaft gefordert worden war. Die Verteidiger der drei Angeklagten hatten jeweils einen Freispruch auf ganzer Linie beantragt.
Anzeige