Ukraine

Schweiz verschärft Sanktionen wegen Ukraine-Krieg

16.03.2022, 15:06 Uhr
· Online seit 16.03.2022, 15:05 Uhr
Die Schweiz hat im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine ihre Sanktionen verschärft. Auf der Sanktionsliste stehen seit Mittwochmittag 206 weitere Personen und Organisationen. Und auch gegen Belarus wurden strengere Massnahmen verhängt.
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Unter den sanktionierten Personen befinden sich unter anderem die beiden russischen Oligarchen Roman Abramowitsch und Andrej Melnitschenko. Sie zählten zum engsten Zirkel des russischen Präsidenten Wladimir Putin, steht zur Begründung im Anhang der aktualisierten Verordnung des Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF)

Ausserdem gehörten sie zu den grössten Steuerzahlern der russischen Regierung, die verantwortlich sei für die für die Annexion der Halbinsel Krim und der Destabilisierung der Ukraine. Melnitschenko hat nach Medienangaben einen Wohnsitz in St. Moritz GR. Der Milliardär ist Haupteigner des Düngemittelkonzerns EuroChem und des Kohle-Unternehmens Suek.

Der 55-jährige Abramowitsch ist Eigentümer des britischen Fussballclubs FC Chelsea und einer der grössten Aktionäre der Stahl-Gruppe Evraz. Abramowitschs Vermögen wurde vom US-Magazin «Forbes» auf zuletzt 7,2 Milliarden US-Dollar geschätzt. 

Gelder eingefroren

Für die betroffenen Personen, darunter weitere russische Oligarchen, einflussreiche Geschäftsleute und Politikerinnen, gälten Finanz- und Reisesanktionen, teilte das WBF in einem Communiqué mit. Ihre Vermögen in der Schweiz müssten nun gesperrt werden.

Auch die neun zusätzlichen sanktionierten Unternehmen würden den Finanzsanktionen unterstellt. Dazu gehören zum Beispiel Rosneft Aero, das den Flughafen Simferopol mit Benzin beliefere. Von dort aus fänden Flüge in die von Russland illegal annektierte Halbinsel Krim statt.

Ausserdem werden Unternehmen sanktioniert, die militärische Dual-use-Güter ein- und ausführen oder Waffen, militärische Fahrzeuge, Panzer, Flugzeuge, Schiffe und Helikopter herstellen.

Damit beinhaltet die Liste nun insgesamt rund 874 natürliche Personen und 62 Unternehmen. Mit den Erweiterungen habe sich die Schweiz - gestützt auf das Embargogesetz - den Massnahmen der EU vom Dienstag «vollständig» angeschlossen. WBF-Vorsteher Guy Parmelin habe die Anpassungen am Mittwoch gutgeheissen.

Weitere Sanktionen gegen Belarus

Die aktualisierte Sanktionsliste umfasst aber nicht nur russische Personen und Unternehmen sondern auch belarussische Regierungsmitglieder und Armeeverantwortliche. Weil dieses Land eine «Mitverantwortung für die schweren Kriegsverbrechen durch Russland in der Ukraine» trage, verschärfte der Bundesrat in einer Totalrevision der entsprechenden Verordnung auch die Strafmassnahmen gegen Belarus.

Verboten sind seit Mittwochmittag neben der Ausfuhr von sogenannten Dual-use-Gütern, die militärisch oder zivil eingesetzt werden können, auch Produkte «zur militärischen und technologischen Stärkung von Belarus oder zur Stärkung des Verteidigungs- und Sicherheitssektors».

Gleichzeitig werde der Import von Holz- und Kautschukprodukten sowie von Eisen, Stahl und Zement aus Belarus untersagt. Verboten werden auch öffentliche Investitionen in Belarus sowie die Bereitstellung von öffentlichen Finanzmitteln oder -hilfen für den Handel mit dem Land.

Ausserdem seien Transaktionen mit der belarussischen Zentralbank nicht mehr erlaubt und gelistete belarussische Banken würden vom internationalen Kommunikationsnetz Swift ausgeschlossen. Auch Wertpapiere, Darlehen und die Entgegennahme von Einlagen seien von den Sanktionen betroffen. Auf humanitäre Aktivitäten werde dabei Rücksicht genommen, betonte das WBF.

veröffentlicht: 16. März 2022 15:05
aktualisiert: 16. März 2022 15:06
Quelle: sda

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