Flugverkehr

Schweiz weitet Meldepflicht für Passagierdaten aus

15.09.2020, 13:24 Uhr
· Online seit 15.09.2020, 13:21 Uhr
Im Kampf gegen illegale Migration und zur Bekämpfung von Verbrechen will der Bund mehr Passagierdaten vorab erhalten. Betroffen wären Starts von sieben zusätzlichen Flughäfen.
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Wer von den Flughäfen Antalya, Gaziantep, Havanna, Hurghada, Kayseri, Punta Cana und Varadero künftig in die Schweiz fliegt, dessen Daten werden neu wohl ebenfalls vorab an die Schweizer Behörden übermittelt. Betroffene Fluggesellschaften sollen angehalten werden, unmittelbar nach dem Abflug Personendaten der beförderten Passagiere und Angaben zum Flug dem Bund zu melden. Dies geht aus einer am Dienstag im Bundesblatt veröffentlichten Anhörung hervor.

Damit will das Staatssekretariat für Migration (SEM) die bestehende Meldepflicht für Passagierdaten ausweiten. Bereits heute gilt diese Meldepflicht bei Flügen von mehreren Flughäfen. Die Aufnahme dieser zusätzlichen Flughäfen basiere auf einer Risikoanalyse, begründet das SEM seinen Antrag zur Ausweitung der Meldepflicht in der Anhörung. Im Rahmen dieser werden sowohl die Migrationslage als auch sicherheitspolizeiliche Interessen berücksichtigt, führt ein SEM-Sprecher auf Anfrage von CH Media aus.

Dabei gehe es sowohl unter anderem um die «Verbesserung der Grenzkontrollen und Bekämpfung der illegalen Einreisen» als auch um die «Bekämpfung des organisierten und international tätigen Verbrechens sowie des Terrorismus». Das SEM leitet die so erhaltenen Daten auch an den Nachrichtendienst des Bundes (NDB) weiter. Die Meldepflicht gilt «voraussichtlich» ab 25. Oktober. Die betroffenen Fluggesellschaften sind nun gebeten, dem SEM mitzuteilen, ob sie eine Testphase wünschen. Zusätzlich sollen sie dem SEM eine Kontaktperson melden, mit der die Testübermittlungen und die Datenqualität besprochen werden können.

(mg)

veröffentlicht: 15. September 2020 13:21
aktualisiert: 15. September 2020 13:24
Quelle: CH Media

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