Schweiz

Schweizer Hochseeschiffe dürfen fremdgehen: Bundesrat lockert Flaggenwechsel

11.09.2020, 10:50 Uhr
· Online seit 11.09.2020, 10:36 Uhr
Der Bundesrat reagiert auf die wirtschaftlichen Probleme der Hochseeschifffahrt. In Zukunft können auch Schiffe, für die der Bund bürgt, unter fremder Flagge auslaufen. Damit sollen sie einer schwarzen Liste entgehen.
Anzeige

(rwa) Weil letztes Jahr eine schweizerische Reederei in wirtschaftliche Schwierigkeiten geriet, wurden vorübergehend viele Schweizer Seeschiffe in europäischen Häfen festgehalten. In den nächsten zwei Jahren rechnet der Bundesrat damit, dass die Schweizer Flagge auf eine Liste mit riskanten Schiffen herabgestuft wird.

Diese Zuordnung beträfe sämtliche Schweizer Schiffe und würde sich äusserst negativ auswirken, argumentiert die Landesregierung. Die Folge für die Reedereien wären zahlreiche Einschränkungen und gravierende finanzielle Einbussen. Nach Ansicht des Bundesrates steigt auch das Risiko des Bundes, dass es zu weiteren Bürgschaftsziehungen kommt.

Bundesrat schafft Schlupfloch

Er hat deshalb am Freitag eine Änderung der entsprechenden Verordnung über die Hochseeschifffahrt beschlossen. In Zukunft können auch mit Bürgschaften ausgestattete Seeschiffe ihre Flagge wechseln. Schiffe ohne Bürgschaften des Bundes können heute bereits dadurch den negativen Folgen einer Schwarzlistung entgehen.

Trotz dieser Lockerung behält der Bund ein erstrangiges Pfandrecht, um seine Bürgschaft abzusichern. Vertraglich abgesichert ist im Bedarfsfall zudem der Einsatz der Schiffe für die Landesversorgung

Unrühmliches Kapitel

Die Bürgschaften für Schweizer Hochseeschiffe kommen den Bund teuer zu stehen: Der Bundesrat beantragt dem Parlament einen Nachtragskredit von 129 Millionen Franken. Vor zwei Jahren hatten National- und Ständerat bereits einen Nachtragskredit von 215 Millionen Franken genehmigt.

Die Idee hinter den Bürgschaften: Wenn nötig, kann der Bund auf die Hochseeschiffe zurückgreifen, um im Krisenfall die Versorgung der Schweiz mit wichtigen Gütern und Rohstoffen sicherzustellen. Weil die Branche in der Krise ist und der Bund für die unrentablen Schiffe gerade stehen muss, sind die Bürgschaften derzeit ein Verlustgeschäft in Millionenhöhe.

Eine generelle Absage an Solidarbürgschaften hatte der Bundesrat bereits früher abgelehnt – auch weil diese nicht nur in der Hochseeschifffahrt existieren. Statt eines Verzichtes will der Bundesrat die Leitplanken enger fassen. Die Anreize sollen so gesetzt werden, dass das Vermeiden von Bürgschaftsverlusten im Interesse aller beteiligten Akteure liege. Der Bundesrat schlägt zudem vor, jene Gesetzesgrundlagen für Bürgschaften und Garantien aufzuheben, die heute und in absehbarer Zukunft nicht verwendet werden.

veröffentlicht: 11. September 2020 10:36
aktualisiert: 11. September 2020 10:50
Quelle: CH Media

Anzeige
Anzeige