Seco greift ein

Schweizer Onlinehändler tricksen mit falschen Aktionen

28.04.2022, 15:10 Uhr
· Online seit 28.04.2022, 15:09 Uhr
Wer kennts nicht: Onlinehändler preisen einen Artikel mit grossem Rabatt an, der Kunde freut sich über ein vermeintliches Schnäppchen. Das Problem: Oftmals handelt es sich gar nicht um wirkliche Aktionen. Das sind die wichtigsten Punkte.
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Um was gehts?

20, 30 oder sogar 50 Prozent Rabatt – solche Aktionen locken immer mehr Schweizerinnen und Schweizer auf die Onlineplattformen von Elektronik-, Möbel- oder Sportartikel-Anbieter. Aber Achtung: Häufig handelt es sich dabei gar nicht um ein grossartiges Schnäppchen, wie man denken könnte.

Der Trick: Die Händler erhöhen den Vergleichspreis künstlich kurz vor der Aktion. Ein Grill, der vorher 800 Franken kostete, soll nun 1000 Franken kosten. Grossartig wird dann ein Rabatt von 20 Prozent versprochen, was den effektiven Preis auf 800 Franken verringert. Tatsächlich bezahlt der Kunde also genau gleich viel – trotz des Rabatts.

Wie oft passiert das in der Schweiz?

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) untersuchte letztes Jahr, wie oft es zu solchen Methoden kommt. Und die Zahl überrascht dann selbst den Konsumentenschutz: Bei 644 überprüften Preisangaben stellte das Seco 300 irreführende Aktionen fest.

Gegen wen gibt es Vorwürfe?

Gemäss dem Konsumentenmagazin «Saldo» gibt es falsche Rabatte auch bei bekannten Namen, unter anderem bei Livique, Möbel Pfister, Lipo, Hornbach, Brack, Coop Bau+Hobby und XXXLutz.

Allerdings reichten die kantonalen Vollzugsstellen nur in 13 Fällen Strafanzeigen ein. Auch, weil die Anbieter zuerst darauf hingewiesen werden und die vom Seco beanstandeten Mängel korrigieren können. So musste die Coop-Tochter Livique etwa 300 Franken Busse bezahlen wegen eines solchen Verstosses.

Was sagt der Konsumentenschutz?

Wir haben mit André Bähler von der Stiftung Konsumentenschutz gesprochen. Man habe Kentniss von solchen Praktiken, das Ausmass habe aber selbst den Konsumentenschutz überrascht, sagt Bähler.

Die Bussen für solche Verstösse seien generell zu tief, meint er: «Es gibt Maximalbussen von 20'000 Franken und die wird natürlich nur verhängt, wenn es einen sehr schweren Verstoss gab. Und alles andere wie etwa Bussen mit 300 bis 500 Franken, das tut den Unternehmen nicht weh. Das haben sie natürlich schnell wieder drin.»

Wie kann man sich davor schützen?

Grundsätzlich soll man nur kaufen, was man auch tatsächlich braucht. Wer sich von Aktionen zu sehr beeinflussen lässt, gibt schlussendlich mehr aus – schlichtweg weil man so auch mehr Produkte kauft.

André Bähler rät ausserdem, dass man vor einem Kauf immer zuerst abcheckt, wie viel ein Produkt beispielsweise an einem anderen Ort kostet. Sei es nun online oder im Laden vor Ort.

Falls ein Anbieter Druck ausübt mit Sätzen wie: «Aktion nur noch heute» oder eine Aktion mit einem Countdown versehen ist, sollte man vorsichtig sein.

veröffentlicht: 28. April 2022 15:09
aktualisiert: 28. April 2022 15:10
Quelle: Today-Zentralredaktion

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