Feuerwerksverbot

Schweizweit herrscht grosse Waldbrandgefahr

· Online seit 27.07.2022, 17:59 Uhr
In der Schweiz besteht wegen der Trockenheit fast flächendeckend grosse Waldbrandgefahr – Stufe 4 von 5. Die höchste Gefahrenstufe gilt in Teilen des Wallis. Für den 1. August bedeutet dies vielerorts: Kein 1. August-Feuer sowie Raketen und Zuckerstöcke.
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Die Gefahrenkarte des Bundesamtes für Umwelt (Bafu) ist grösstenteils rot eingefärbt.  Waldbrandstufe 4 von 5. Die grösste Gefahr - 4 bis 5 sogar - wird in acht Gemeinden des Wallis geortet, in 15 weiteren ist die Gefahr gross.

Ausnahmen sind das Nord- und Zentraltessin, Teilen Graubündens sowie in den Kantonen Appenzell Innerrhoden, Luzern, Nidwalden und Obwalden, Schwyz und Zug. Dort wird die Gefahr noch als erheblich eingestuft.

Die Wurst in der Küche bräteln

Wer also im Freien bräteln gehen wollte, wird enttäuscht: Wegen der grossen Gefahren haben viele Kantone Feuerverbote erlassen. Ein absolutes Feuerverbot im Freien gilt in den Kantonen Freiburg, Genf, Graubünden, Tessin, Waadt und Wallis. Ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe gilt praktisch im ganzen Rest der Schweiz.

Einzig in den Kantonen Luzern, Nid- und Obwalden, Schwyz und Zug gilt nur ein bedingtes Feuerverbot. Das heisst, Feuer darf auf fest eingerichteten Feuerstellen mit der nötigen Vorsicht entfacht werden. Und in Appenzell Ausserrhoden wird lediglich zum sorgfältigen Umgang mit Feuer im Wald und in Waldesnähe gemahnt.

Wenns brennt: Kühlen Kopf bewahren

Sollte es trotz aller Vorsichtsmassnahmen zu einem Brand kommen, solle man nicht in Panik geraten, sondern ruhig und überlegt handeln. Gemäss Bafu gilt der Grundsatz «Alarmieren - Retten - Löschen.»

Man solle Menschen und Tiere retten, Personen mit brennenden Kleidern in Decken und Mäntel hüllen, sie am Boden wälzen lassen und mit Wasser kühlen - und dann die Brandstelle verlassen.

Feuer würden sich im Freien anders entwickeln als drinnen, schreibt das Bafu. Man solle also nicht den Helden oder die Heldin spielen, sondern den Anweisungen der lokalen Feuerwehr und der Forstdienste Folge leisten.

Keine privaten Raketen abfeuern

Wegen der trockenen Böden wurde in vielen Kantonen vor den 1.-August-Feiern auch privates Feuerwerk verboten. Der Regen, der vor einigen Tagen fiel, war offenbar nicht genug, wie verschieden Stellen berichteten.

Verboten ist Feuerwerk etwa in Bern, Schaffhausen, Glarus, Aargau, Solothurn, Jura, Thurgau, Neuenburg, Freiburg, Waadt und Tessin. Im Kanton Zürich ist der Entscheid Sache der Gemeinden - und einige Gemeinden haben das Verbot bereits erlassen, so etwa Dübendorf, Dietikon, Dietlikon und Bülach. Auch in einigen Gemeinden in Baselland wurde das allgemeine Verbot erlassen, etwa in der Region Liestal.

Fachleute raten auch beim Abbrennen von Feuerwerk in Privatgärten zur Vorsicht. So sollten keine Vulkane in der Nähe von Bäumen entzündet werden. Und Feuerwerk sollte nicht an Bäumen festgemacht werden.

(sda/joe)

veröffentlicht: 27. Juli 2022 17:59
aktualisiert: 27. Juli 2022 17:59
Quelle: Today-Zentralredaktion

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