Neuer Bericht

Schwere Straftaten: Bundesrat sieht keinen Handlungsbedarf

25.11.2020, 11:11 Uhr
· Online seit 25.11.2020, 11:08 Uhr
Besonders schwere Straftaten können nach heutigem Recht angemessen sanktioniert werden. Zu diesem Schluss kommt der Bundesrat in einem neuen Bericht.
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Auslöser für den Bericht waren zwei Postulate aus dem Parlament nach dem brutalen Vierfachmord im aargauischen Rupperswil. Der Täter wurde zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und verwahrt. Das Parlament kritisierte die lebenslange Freiheitsstrafe als Etikettenschwindel, weil der Täter bei guter Prognose bereits nach 15 Jahren bedingt entlassen werden könne. Der Bundesrat sollte prüfen, ob das System durch den Verzicht auf eine bedingte Entlassung oder eine längere Freiheitsstrafe verbessert werden könnte.

Der Bundesrat erkennt im am Mittwoch veröffentlichten Bericht keinen dringenden Handlungsbedarf. Das geltende Recht erlaube es bereits heute, besonders schwere Straftaten grundsätzlich angemessen zu bestrafen und dem Schutzbedürfnis der Gesellschaft hinreichend Rechnung zu tragen, heisst es in einer Mitteilung des Bundesamtes für Justiz.

Zudem lehnt es der Bundesrat ab, die bedingte Entlassung bei besonders schweren Straftaten abzuschaffen. Eine regelmässige Überprüfung des Freiheitsentzugs dürfe aus staatspolitischen und grundrechtlichen Gründen nicht von vornherein ausgeschlossen werden, argumentiert er. Nach Ansicht des Bundesrates ist eine bedingte Entlassung nicht als «Belohnung für Wohlverhalten im Strafvollzug» zu sehen, sondern bezweckt die Wiedereingliederung des Täters in die Gesellschaft. Dadurch soll die Rückfallgefahr gesenkt werden. Sei dies aufgrund der Gefährlichkeit des Täters keine Option, könne er schon heute verwahrt werden, so der Bundesrat.

(rwa)

veröffentlicht: 25. November 2020 11:08
aktualisiert: 25. November 2020 11:11
Quelle: CH Media

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