Schweiz

Schwyz: Ab 50 Personen gilt neu eine Maskenpflicht

13.10.2020, 15:04 Uhr
· Online seit 13.10.2020, 14:56 Uhr
Aufgrund steigender Coronazahlen verschärft der Kanton Schwyz seine Schutzmassnahmen. Bei über 50 Personen gilt neu eine Maskenpflicht. Sonst nur, wenn die Abstände nicht eingehalten werden können.
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Aufgrund «stark steigender Fallzahlen» hat der Schwyzer Regierungsrat am Dienstag die Schutzmassnahmen im Kanton ab Freitag verschärft. Neu gilt eine generelle Maskenpflicht an allen öffentlichen und privaten Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen. Wenn der erforderliche Abstand nicht eingehalten werden kann, gilt die Pflicht zum Tragen einer Hygienemaske neu auch bei öffentlichen und privaten Anlässen mit weniger als 50 Personen.

Ebenfalls gilt im Kanton Schwyz ab Freitag die Maskenpflicht auch in Gastronomiebetrieben sowie Bars, Discos und Clubs sowie in öffentlich zugänglichen Innenräumen wie Läden, Postschaltern, Kinos oder Gotteshäusern – sofern die Abstände nicht eingehalten werden können.

Der Regierungsrat konzentriere sich «gezielt auf den Bereich der Veranstaltungen, da sich diese in der jüngsten Vergangenheit als häufigste Quelle für Ansteckungen gezeigt» habe, schreibt er in seiner Mitteilung. Auf eine generelle Maskentragepflicht in Verkaufslokalen verzichte Schwyz dagegen derzeit, weil für diesen Bereich «keine Anzeichen für gehäufte Ansteckungen» vorlägen.

(sat)

veröffentlicht: 13. Oktober 2020 14:56
aktualisiert: 13. Oktober 2020 15:04
Quelle: CH Media

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