Schwyz: Kulturbeiträge aus Lotteriefonds

24.09.2017, 13:47 Uhr
· Online seit 24.09.2017, 13:31 Uhr
Der Kanton Schwyz kündigt die Kulturlastenvereinbarung mit Luzern und Zürich. Die jährlichen Zahlungen an Kultureinrichtungen bleiben aber erhalten - sie sollen nach dem Willen des Stimmvolks ab 2021 aber neu dem kantonalen Lotteriefonds entnommen werden.
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Die Stimmberechtigten haben am Sonntag den Austritt aus der Kulturlastenvereinbarung mit einem Ja-Stimmenanteil von knapp 56 Prozent (26'926 Ja zu 21'258 Nein) angenommen. Die Stimmbeteiligung betrug 47 Prozent. Nächster möglicher Kündigungstermin ist Ende 2021.

Bislang steuerte Schwyz jährlich Beiträge von rund 1,8 Millionen Franken an die grossen Kulturhäuser in den Kantonen Zürich (Opernhaus, Schauspielhaus und Tonhalle) und Luzern (Kultur- und Kongresszentrum Luzern, Luzerner Theater, Luzerner Sinfonieorchester) bei. Das soll auch künftig so bleiben, jedoch kann mit dem Votum des Stimmvolkes das Geld fortan statt aus dem ordentlichen Staatshaushalt neu aus Mitteln des Lotteriefonds entnommen werden.

Weil Geld aus dem Lotteriefonds nicht zur Erfüllung öffentlich-rechtlicher gesetzlicher Verpflichtungen der Kantone verwendet werden darf, muss zuerst die Kulturlastenvereinbarung gekündigt werden. Gegner der Vorlage hatten bemängelt, dass dem Lotteriefonds künftig rund ein Fünftel seines Budgets fehlen würde.

Die Mehrheit der Stimmberechtigten sah in der Kündigung aber den geeigneten Schritt, um den Staatshaushalt zu entlasten. Die Befürworter hatten zudem argumentiert, andere Kantone würden ebenfalls freiwillig Beiträge an den Kulturlastenausgleich entrichten, namentlich Ob- und Nidwalden, die der 2010 in Kraft getretenen Vereinbarung nicht beitraten. Neben Schwyz, Luzern und Zürich gehören auch Zug, Uri und der Aargau dazu, wobei die Vereinbarung in letzterem Kanton jüngst ebenfalls für politische Diskussionen sorgte.

Ums Sparen ging es auch in der zweiten Abstimmungsvorlage im Kanton Schwyz. Die Stimmberechtigten hoben mit einem Ja-Stimmenanteil von über 56 Prozent (26'659 Ja zu 20'654 Nein) das Gesetz über die Wohnbau- und Eigentumsförderung auf. Dieses hatte Betagten, Invaliden, Pflegebedürftigen, Pflegepersonal und Personen in Ausbildung nicht rückzahlbare, kantonale Mietzinszuschüsse gewährt, wenn sie in vom Bund subventioniertem Wohnraum leben.

Die Vorlage bezweckte im Wesentlichen, den Kantonshaushalt um rund 130'000 Franken zu entlasten. Gegner hatten kritisiert, dass man den Schwächsten der Gesellschaft noch vor Ablauf der versprochenen Dauer zugesicherte Beiträge wieder entziehe.

veröffentlicht: 24. September 2017 13:31
aktualisiert: 24. September 2017 13:47
Quelle: SDA

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