Wirtschaft

Selbständige können ab nächster Woche ihren Anspruch auf Erwerbsausfall anmelden

22.03.2020, 19:34 Uhr
· Online seit 22.03.2020, 18:57 Uhr
Rasch und unbürokratisch sollen die Gesuche um Erwerbsausfallentschädigung geprüft werden. Gemäss den Schätzungen des Bundes sei mit über 160'000 Betroffenen zu rechnen.
Anzeige

(mg) Mit der Erwerbsausfallentschädigung wegen der Corona-Krise geht es rasch voran: Bereits am Anfang der kommenden Woche wollen die kantonalen Ausgleichskassen Informationen und ein Online-Antragsformular aufschalten. «Der Weg zur neuen Leistung soll für die Betroffenen möglichst einfach und unbürokratisch sein», schreibt die Konferenz der kantonalen Ausgleichskassen in einer Mitteilung vom Sonntag. Selbstverständlich werde aber jeder Anspruch nach klaren Kriterien geprüft.

Anspruch haben Eltern, die ihre Arbeit aufgrund von Schulschliessungen unterbrechen müssen. Ebenfalls hat man Anspruch bei ärztlich angeordneter Quarantäne. Und Selbständigerwerbende, denen der Zugang zur Kurzarbeitsentschädigung verwehrt ist, können nun auf diesem Weg ihren Anspruch geltend machen.

Erste Auszahlungen im April

Die Selbständigerwerbenden stünden im Fokus. «Die Wirtschaft und die Ausgleichskassen haben gemeinsam eine Herkules-Aufgabe zu bewältigen», heisst es in der Mitteilung. Gemäss den Schätzungen des Bundes sei mit über 160'000 Betroffenen zu rechnen. Dauern die Einschränkungen der Wirtschaft drei Monate, so rechnet die Konferenz der kantonalen Ausgleichskassen mit Auszahlungen von gegen 1.5 Milliarden Franken zu rechnen. Mit ersten Auszahlungen rechnen die Ausgleichskassen schon ab Mitte April.

veröffentlicht: 22. März 2020 18:57
aktualisiert: 22. März 2020 19:34
Quelle: CH Media

Anzeige
Anzeige