Wirtschaft

So reagieren Gewerkschaften und das Gewerbe auf die «ausserordentliche Lage»

16.03.2020, 21:08 Uhr
· Online seit 16.03.2020, 20:19 Uhr
Der vom Bundesrat ausgerufene Notstand hat grosse Konsequenzen für das soziale Leben und die Wirtschaft in der Schweiz. Gewerkschaften fordern die Lohngarantie auch bei einem Ausfall, der Gewerbeverband verlangte gezielte Hilfe für Kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Anzeige

(dpo) Der Bund stuft die Situation in der Schweiz neu als «ausserordentliche Lage» ein. Restaurants, Bars, Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe müssen für einen Monat dicht machen. Das führe bei den Arbeitnehmenden zu neuen «Unsicherheiten und Problemen», schreibt der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) in einer Mitteilung.

Er fordert, dass Firmen in dieser schwierigen Situation «keinesfalls» Personal entlassen dürften, sondern auf Kurzarbeit ausweichen müssten. Weiter verlangt der SGB, dass die Kurzarbeit breiter angewendet werden solle: «Der Bundesrat muss die Lücken bei den befristeten Verträgen sowie bei StundenlöhnerInnen so rasch als möglich schliessen.»

Eltern mit Betreuungspflichten sollten gemäss Gewerkschaftsbund vom Arbeitgeber weiterhin entlöhnt werden. Apropos Kinderbetreuung: Der SGB begrüsst, dass ein grosser Teil der Firmen sich wegen den Schulschliessungen gegenüber den Eltern «kulant» gezeigt habe.

Gelder nach dem Prinzip «KMU first»

Der Schweizerische Gewerbeverband (sgv) will, dass Gelder aus dem vom Bundesrat versprochenen Unterstützungsfond «ganz fokussiert» den KMU zukämen, wie es in einer Mitteilung heisst. «Die heutige Entscheidung des Bundesrates zeigt, dass die Forderungen des Gewerbeverbandes umso dringender umgesetzt werden müssen», sagte der Direktor des sgv Hans-Ulrich Bigler gegenüber CH Media.

Der Unterstützungsfond soll nach dem Prinzip «KMU first» eingerichtet werden. Konzerne wie die Swiss hingegen, seien in den letzten Jahren bereits «massiv vom Staat gestützt» worden und hätten genug Gewinnreserven, schreibt der sgv weiter.

Ebenso wie der SGB sieht der Gewerbeverband die Kurzarbeit als ein wirksames Mittel in der aktuellen Situation. Er will ebenfalls eine Ausweitung der Kurzarbeitsentschädigung auf Arbeitnehmende mit befristeten Verträgen und solchen in Temporärarbeit. Zudem sollen auch selbständig Erwerbstätige und Mikrounternehmen Anspruch auf Kurzarbeit haben.

veröffentlicht: 16. März 2020 20:19
aktualisiert: 16. März 2020 21:08
Quelle: CH Media

Anzeige
Anzeige