Gesundheit

So sollen Patienten schneller lebensrettende Therapien erhalten

· Online seit 03.05.2022, 11:16 Uhr
Kranke leiden darunter, dass innovative Medikamente meist teuer sind und nicht rasch zur Verfügung stehen. Die Pharmabranche möchte den Prozess beschleunigen – das BAG sieht es aber anders.
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Der medizinische Fortschritt ermöglicht es, dass Medikamente immer mehr auf einzelne Betroffene zugeschnitten sind. Für Patienten mit schwerer Diagnose gibt dies neue Hoffnung. Aber: In der Schweiz dauert es oft lange, bis ein Medikament wirklich zur Verfügung steht. Die Pharmabranche findet, es muss schneller gehen und schlägt eine Lösung vor.

Nicht mehr über ein Jahr warten

Laut dem Branchenverband Interpharma beträgt die Mediandauer des zweistufigen Zulassungsverfahrens fast neun Monate. Dies geht aus einem Bericht der «NZZ» hervor. Bei einem Drittel der Gesuche verstreiche sogar mehr als ein Jahr. Der Lösungsvorschlag von Interpharma soll den Patienten einen Zugang zu den Medikamenten ab dem Tag der Swissmedic-Zulassung ermöglichen – ab Stufe 1 im Zulassungsverfahren.

Denn oft dauert es bei der zweiten Stufe lange. Bevor die Krankenkassen ein Medikament vergüten müssen, verhandeln Hersteller und das Bundesamt für Gesundheit (BAG) über den Preis. Bei innovativen Therapien wird es kompliziert, weil die Vorstellungen über einen fairen Preis auseinander gehen. Denn solche Therapien kosten oft Hunderttausende Franken pro Patient.

BAG sieht Fehlanreize

Wenn nun Medikamente und Therapien ab der Swissmedic-Zulassung zur Verfügung stehen würden, gäbe es dafür einen provisorischen Preis. Das BAG und der Hersteller hätten danach ein Jahr Zeit, um eine definitive Vergütung auszuhandeln. Sollte dieser unter dem provisorischen Betrag liegen, würden die Hersteller den Krankenkassen die Differenz zurückbezahlen.

Interpharma hat seinen Vorschlag im Januar dem BAG vorgestellt, seither aber noch keine Antwort erhalten. Das BAG steht laut NZZ neuen Ansätzen offen gegenüber, aber sieht potenzielle Fehlanreize beim Vorschlag des Verbands. Es sei wenig plausibel, dass die Pharmafirma später einen tieferen Preis akzeptieren werde, als sie in den ersten 365 Tagen erhalten hat. Dies könnte das Preisfestsetzungsverfahren erschweren und zu höheren Preisen führen.

Misslingt dieses Vorhaben, soll ein Schiedsgericht hinzugezogen werden. Die Verbandsspitze von Interpharma stellt sich eine paritätische und fallbezogene Zusammensetzung vor. Demnach könnte ein siebenköpfiges Schiedsgericht aus einem unparteiischen Vorsitzenden, zwei weiteren unparteiischen Mitgliedern sowie aus jeweils zwei Vertretern der beiden Seiten bestehen.

(hap)

veröffentlicht: 3. Mai 2022 11:16
aktualisiert: 3. Mai 2022 11:16
Quelle: Today-Zentralredaktion

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