Aktionsplan

So will der Bund Medienschaffende vor Drohung und Gewalt schützen

· Online seit 03.05.2023, 15:09 Uhr
Das Bundesamt für Kommunikation lanciert einen nationalen Aktionsplan zum Schutz Medienschaffender. Grund sind zunehmende Drohungen und Gewalt gegen Journalistinnen und Journalisten. Verschiedene Massnahmen sollen die Wahrnehmung in der Bevölkerung schärfen.
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Der Aktionsplan ist Folge einer Resolution des Europarats. Das Bakom erarbeitete ihn gemeinsam mit der Medienbranche, wie es am Mittwoch zum internationalen Tag der Pressefreiheit mitteilte.

Schweizer Medien seien vermehrt mit Anfeindungen sowie Hassreden auf der Strasse und im digitalen Raum konfrontiert. Hinzu kämen unbegründete oder missbräuchliche Klagen zur Unterdrückung unliebsamer Berichte, sogenannte «Slapps» (Strategic Lawsuits against Public Participation), hiess es vor den Medien in Bern.

Obwohl die Gesetze Journalistinnen und Journalisten einen gewissen Schutz bieten, braucht es gemäss Medienminister Albert Rösti «ein stärkeres Bewusstsein für die Bedeutung unabhängiger Medien», wie dieser sich in der Bakom-Mitteilung zitieren lässt. Der Aktionsplan fülle die entsprechende Lücke.

Schutz vor körperlicher Gewalt

Der Plan legt den Schwerpunkt auf die körperliche und psychische Unversehrtheit. Ausgerichtet ist er auf besondere Anliegen des Journalismus. Darunter fallen namentlich eine bessere Anerkennung von Beruf und Rolle der Medienschaffenden sowie deren Schutz vor verbalen Angriffen und körperlicher Gewalt.

Der Aktionsplan umfasst neun Massnahmen in den drei Aktionsfeldern Sensibilisierung und Prävention, Schutz und Unterstützung bei Drohungen und Gewalt sowie rechtliche Rahmenbedingungen.

Als Massnahmen anvisiert sind etwa die Sensibilisierung Jugendlicher für den Wert der Medien, eine Branchen-Internetseite zum Vorgehen bei Drohungen und Gewalt oder einen Runder Tisch von Medien und Polizei. Die Akteure wollen die Massnahmen schrittweise und mit bestehenden Mitteln umsetzen.

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Aktionsplan mit «empfehlenden Charakter»

Der nationale Aktionsplan hat empfehlenden Charakter und ist rechtlich nicht bindend. Bilanz ziehen werden die Beteiligten 2027.

Der Plan erntete am Mittwoch positive Reaktionen in der Branche. Sowohl die Mediengewerkschaften SSM und Syndicom als auch die Berufsorganisation Impressum und der Verlegerverband Schweizer Medien begrüssten ihn in ihren Stellungnahmen. Impressum hofft, dass für die Umsetzung «ausreichend Ressourcen eingesetzt werden».

(sda/osc)

veröffentlicht: 3. Mai 2023 15:09
aktualisiert: 3. Mai 2023 15:09
Quelle: Today-Zentralredaktion

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