Wasserkraftreserve

Sommaruga rechtfertigt Kosten von bis zu 750 Millionen

· Online seit 07.09.2022, 16:33 Uhr
Betreiber von Speicherkraftwerken können sich bewerben und sich verpflichten, einen Teil des Wassers in ihren Stauseen für Notlagen zurückzuhalten. Das kostet. Der Bundesrat zahlt.
Anzeige

Wie die Landesregierung mitteilte, dient die Reserve zur Sicherung der Stromversorgung in der kritischen Phase am Ende des Winters. Die Massnahme ist eine in einem ganzen Strauss von Schritten, um die Auswirkungen des Ukraine-Kriegs auf die Energieversorgung zu minimieren. Sie tritt am 1. Oktober in Kraft.

Gesetz wird beraten

Bereits im Februar beschloss der Bundesrat, die im Bundesgesetz für eine sichere Stromversorgung vorgeschlagene Wasserkraftreserve vorzuziehen, damit diese bereits im bevorstehenden Winter zur Verfügung steht. Das Gesetz ist derzeit im Parlament in Beratung.

Erhöhter Stromverbrauch

Die Wasserkraftreserve steht ausserhalb des Marktes. Sie darf nur bei kritischen Engpässen angezapft werden, wenn der Markt diese nicht selbst beheben kann. Das kann etwa gegen Ende Winter der Fall sein, wenn der Stromverbrauch unerwartet hoch ist, Stromimporte stark eingeschränkt sind und einheimische Kraftwerke reduziert produzieren.

Kosten tragen Verbraucher

Die Kosten für eine Wasserkraftreserve von 500 Gigawattstunden schätzt der Bundesrat auf rund 650 bis 750 Milionen Franken. Die Kosten für die Reserve tragen die Verbraucherinnen und Verbraucher über die Netzkosten.

Wie Bundesrätin Sommaruga in der Medienkonferenz mitteilt, seien diese Kosten gerechtfertigt. Man müsse auch die Kosten beachten, die durch eine tatsächliche Mangellage entstehen würden. Eine Garantie, dass sich die Lage auf dem Energiemarkt entschärfe, gebe es keine.

Sollten nach Abschluss der Ausschreibung zu wenig Angebote vorliegen oder diese zu teuer sein, kann das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) ein Entgelt festlegen und die Kraftwerke zur Reservehaltung verpflichten.

Zusätzlich Reservekraftwerke

Die zweite Absicherung, welche der Bundesrat gegen einen möglichen Strommangel vorsieht, sind Reservekraftwerke mit Gas-, Öl- oder Wasserstoffbetrieb. Dazu unterzeichnete der Bund in der vergangenen Woche einen Vertrag mit dem Unternehmen GE Gas Power für den Betrieb von acht entsprechenden Turbinen in Birr AG.

Der Einsatz von Wasserreserven und Reservekraftwerken wird koordiniert erfolgen. Deshalb wird der Bundesrat die Verordnung vom Mittwoch noch entsprechend ergänzen

(sda/roa)

veröffentlicht: 7. September 2022 16:33
aktualisiert: 7. September 2022 16:33
Quelle: Today-Zentralredaktion

Anzeige
Anzeige