Schweiz

Sozialpartner erteilen Rahmenabkommen in heutiger Form eine Abfuhr

25.09.2020, 20:31 Uhr
· Online seit 25.09.2020, 20:30 Uhr
Die Sozialpartner wollen das Rahmenabkommen mit der EU in seiner heutigen Form nicht unterschreiben. Dies teilen sie dem Bundesrat in einem offenen Brief mit. Damit rückt das Abkommen in die Ferne.
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(dpo) Das institutionelle Rahmenabkommen mit der Europäischen Union liegt seit 2018 ausgehandelt auf dem Tisch, doch der Bundesrat hat ihn noch nicht unterschrieben. Es gilt im jetzigen Zustand nicht als mehrheitsfähig. Wie schwer dessen Stand ist, zeigt nun ein offener Brief, den die Sozialpartner dem Bundesrat bereits Mitte August geschickt haben. «SRF News» hat das Originaldokument publiziert. Unterschrieben haben ihn die Spitzen des Arbeitgeberverbandes, der Gewerkschaften und des Gewerbeverbandes.

Dabei sind die Positionen der Sozialpartner keinesfalls einheitlich. Der Arbeitgeberverband will etwa zusätzliche Garantien, um das heutige Niveau des Lohnschutzes gegenüber der EU abzusichern. «Es soll noch eine Schutzklausel eingefügt werden, wonach garantiert ist, dass das heutige Schutzniveau gehalten werden kann», sagt der Direktor des Arbeitgeberverbandes, Roland Müller, gegenüber Radio SRF.

Gewerkschaften fordern Neuverhandlung des Abkommens

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) fordert wiederum weit mehr: Der Bundesrat soll das Abkommen mit der EU neu verhandeln. «In diesem neuen Abkommen muss klar garantiert sein, dass wir unsere Löhne eigenständig schützen können», wie Daniel Lampart, Chefökonom des Gewerkschaftsbundes, gegenüber Radio SRF sagt. Soll heissen: Die Schweiz müsse die flankierenden Massnahmen ohne Einbezug der EU weiterentwickeln können.

Mit dem offenen Brief an den Bundesrat rückt da Abkommen noch mehr in die Ferne. Der Direktor des Arbeitgeberverbandes sagt zur vertrackten Situation: «Der Bundesrat muss nun überlegen, was er der EU unter diesem Aspekt mitteilen will.»

Die Beziehungen der Schweiz mit der Europäischen Union sind über ein Netz von Verträgen und bilateralen Abkommen geregelt. Das Rahmenabkommen hat zum Ziel, institutionelle Fragen einheitlich und übergeordnet zu regeln. Unter anderem soll es klären, wie Streitigkeiten über die bilateralen Verträge gelöst werden. Die Verhandlungen über das Abkommen begannen 2014., seit 2018 liegt ein Vertragsentwurf vor.

veröffentlicht: 25. September 2020 20:30
aktualisiert: 25. September 2020 20:31
Quelle: CH Media

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