Die Obergrenze soll für Personen mit einem unteren oder mittleren Einkommen und unter Berücksichtigung des Vermögens gelten, wie die SP in ihrem am Donnerstag in Bern präsentierten Papier schreibt.
Dabei müsse das verfügbare Einkommen klar definiert werden. Im Konzept ist vorgesehen, dass dafür die steuerbaren Einkünfte nach Steuerrecht herangezogen werden. Als Referenzprämie würde die Standardprämie des Bundesamts für Gesundheit gelten. Die SP will zudem, dass die Prämienverbilligungen in den Kantonen harmonisiert werden.
Zudem sollen mehr Mittel für die Prämienverbilligungen zur Verfügung gestellt werden. Die Kosten sollen dabei fix zu zwei Dritteln dem Bund und zu einem Drittel den Kantonen zugeordnet werden.
Die SP rechnet dabei mit Mehrkosten in der Höhe von rund 3,6 Milliarden Franken. Damit würden gemäss der Partei die Ausgaben für die Prämienverbilligungen auf 7,5 bis 8,3 Milliarden Franken steigen.
Die SP wird Anfang Dezember an ihrem Parteitag darüber entscheiden, ob sie die Initiative definitiv lancieren wird. Mit der allfälligen Unterschriftensammlung soll im Frühling 2019 begonnen werden.