Bundesverwaltung

Spitzenbeamte müssen ihre Nebenjobs künftig nicht offenlegen

22.09.2020, 11:58 Uhr
· Online seit 22.09.2020, 11:29 Uhr
Bundeskader müssen ihre privaten Mandate auch künftig nicht in einem Register öffentlich machen. Der Ständerat hat zwei Motionen mit diesem Anliegen abgelehnt. Die Interessensbindungen sind bereits heute zugänglich.
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(rwa) Hier ein Mandat im Verwaltungsrat, dort ein Lehrauftrag: Auch Spitzenbeamte in der Bundesverwaltung haben Nebenbeschäftigungen. Das dürfen sie auch, solange sie ihre Tätigkeiten und ihre Einkünfte daraus offenlegen. Grundsätzlich muss jeder Nebenjob intern gemeldet werden, bei dem Geld verdient wird. Ebenso, wenn er unentgeltlich ausgeübt wird, aber einen Interessenkonflikt in sich bergen könnte.

Die Öffentlichkeit erfährt davon in der Regel nichts. Allerdings ist es heute möglich, gestützt auf das Öffentlichkeitsprinzip Auskunft über die Interessenbindungen von Spitzenkader zu verlangen. Das soll auch in Zukunft so bleiben. Der Ständerat hat am Dienstag eine Motion seiner Staatspolitischen Kommission abgelehnt.

Diese verlangte, dass die höheren Kader der Bundesverwaltung bewilligte Nebenbeschäftigungen und öffentliche Ämter in einem Register offenlegen müssen. Die Pflicht hätte ab einem Bruttojahreslohn von mindestens 205'927 Franken bestanden. Betroffen gewesen wären etwa die Generalsekretäre der Departemente oder die Geschäftsleitungsmitglieder von Bundesämtern. Weil der Ständerat auch eine weitergehende Motion aus dem Nationalrat abgelehnt hat, ist das Thema erledigt.

Heute nur auf Verlangen

Mit dem Nein zur Motion stellt sich der Ständerat auch gegen seine eigene Kommission. Die Befürworter in der Kommission hatten argumentierten, es bestehe ein öffentliches Interesse daran, dass in der Verwaltung die gleiche Transparenz herrsche wie bei National- und Ständeräten. Für einmal waren die Rollen jedoch vertauscht. Gegen mehr Transparenz stellten sich in der Kommission nicht wie üblich bürgerliche Vertreter, sondern die Ratslinke.

Mathias Zopfi (Grüne/GL) versicherte, es sei nichts gegen Transparenz einzuwenden. Die Intention der Motion sei auf den ersten Blick einleuchtend. Allerdings seien Kaderangestellte nicht vom Volk gewählt und müssten ihre Nebenjobs bereits heute offenlegen. Ob ein möglicher Interessenskonflikt bestehe, sei Aufgabe des direkten Vorgesetzten und nicht der Öffentlichkeit. Zopfi fürchtet zudem, dass auch rechtmässige Nebenbeschäftigungen medial skandalisiert werden könnten. Diese Argumentation überzeugte auch den Ständerat. Er versenkte die Motion mit 19 zu 18 Stimmen.

veröffentlicht: 22. September 2020 11:29
aktualisiert: 22. September 2020 11:58
Quelle: CH Media

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