Nach «Arena»-Eklat

SRF-Moderator Brotz droht ein juristisches Nachspiel

16.05.2022, 18:42 Uhr
· Online seit 16.05.2022, 18:33 Uhr
«Arena»-Moderator Sandro Brotz hatte im März 2022 den SVP-Politiker Thomas Aeschi des Rassismus bezichtigt. Damit habe er gegen mehrere Gesetze verstossen, argumentieren rund 20 Beschwerdeführer.
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Anfang März, rund eine Woche nach Ausbruch des Ukraine-Kriegs, sagte Nationalrat Thomas Aeschi (SVP/ZG) in einer Nationalratsdebatte, dass man verhindern müsse, «dass Nigerianer oder Iraker mit ukrainischen Pässen plötzlich 18-jährige Ukrainerinnen vergewaltigen». Dafür erntete Aeschi wenige Wochen später in der SRF-Sendung «Arena» grosse Kritik vonseiten des Moderators Sandro Brotz: «Das war ganz klar rassistisch.»

Für diese Aussage hat wiederrum Brotz Kritik einstecken müssen. Mit seiner Aussage gegen Aeschi habe er das Radio- und Fernsehgesetz verletzt, namentlich das Sachgerechtigkeitsgebot. Dieser Ansicht ist unter anderem der Zürcher Anwalt Emrah Erken, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet. Bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz (UBI) haben er und 20 weitere Personen eine entsprechende Beschwerde eingereicht.

Aeschis Immunität sei nicht respektiert worden

Brotz hat gemäss Erkens 24-seitiger Rechtsschrift vor allem zwei Dinge falsch gemacht: Er habe ein Strafverfahren insziniert, indem er Aeschi in einem Eins-zu-Eins-Interview zur Brust nahm. Dadurch habe Brotz die Bundesverfassung ausgehebelt. Diese garantiere nämlich die absolute Immunität der Parlamentarierinnen und Parlamentarier – folglich auch von Nationalrat Aeschi.

Erken sah im Interview also eine Schein-Gerichtsverhandlung. «Dabei dürfen nicht einmal echte Gerichte in diesem Bereich Recht sprechen», sagt er dem «Tages-Anzeiger». Moderator Brotz habe vor Fernsehpublikum darauf beharrt, dass sich Aeschi in strafrechtlich relevanter Weise rassistisch geäussert habe.

Vergewaltigungen dürfen grundsätzlich nicht sein

Stichwort «strafrechtlich relevant»: Brotz bezog sich, um seine Kritik an Aeschi zu stützen, auf «Strafrechtsexperten und Staatsanwälte», mit denen man Aeschis Aussagen vor der Sendung analysiert habe. Brotz nennt aber keine konkreten Namen – hier sieht Erken das journalistische Transparenzgebot verletzt. Brotz hätte die Namen seiner Informanten als Quellen nennen müssen.

Die Frage aber bleibt: War Aeschis Aussage rassistisch? Der Freiburger Strafrechtsprofessor Marcel Niggli verneint und macht ein Beispiel: «Es darf natürlich auch nicht sein, dass Italiener mit Schweizer Pässen junge Schweizerinnen vergewaltigen. Das darf deshalb schon nicht sein, weil es nach dem Strafgesetzbuch verboten ist. Und zwar für alle, unabhängig von ihrer Ethnie oder Staatsangehörigkeit.»

Ombudsstelle gab «Arena» Recht

Aeschis Aussage sei also nur dann rassistisch, wenn es für die explizite Erwähnung der beiden Nationalitäten keinen sachlichen Grund gab, so Niggli. «Die Frage ist also, warum in diesem Kontext diese beiden Gruppenzugehörigkeiten explizit erwähnt wurden. Falls es dazu einen Anlass gab, erscheint diese Erwähnung meiner Meinung nach nicht rassistisch.»

Die SRG-Ombudsstelle, bei der nach der Sendung 46 Beschwerden eingingen, befand hingegen, dass Brotz und die «Arena» richtig gehandelt hätten: Aeschi habe die Gelegenheit gehabt, seine Sicht darzulegen. Somit habe die Sendung die «Sachgerechtigkeit nicht verletzt.» Emrah Erken sieht dies anders – nun liegt es an der UBI, mit ihrem Urteil für klarere Verhältnisse zu sorgen.

(mhe)

veröffentlicht: 16. Mai 2022 18:33
aktualisiert: 16. Mai 2022 18:42
Quelle: Today-Zentralredaktion

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