Staatsanwalt akzeptiert Urteil im Moschee-Mordfall

· Online seit 02.11.2017, 18:20 Uhr
Die Staatsanwaltschaft St.Gallen aktzeptiert das mildere Urteil des Kantonsgerichts im Fall des St.Galler Moschee-Mordfalles. Sie wird den Fall nicht vor Bundesgericht weiterziehen. Die Verteidigung äussert gegenüber den Medien nicht dazu.
Angela Mueller
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Das Kantonsgericht St.Gallen hat das Urteil am Donnerstagnachmittag veröffentlicht. Es reduzierte die Freiheitsstrafe des 54-jährigen Täters, der 2014 in einer St.Galler Moschee einen Mann erschossen hatte, von 18 Jahren auf 16 Jahre. Die Staatsanwaltschaft akzeptiert dieses Urteil, obwohl sie 20 Jahre Freiheitsentzug gefordert hatte. «Wir werden auf  das Ergreifen eines Rechtsmittels verzichten», bestätigt  Staatsanwalt Lorenzo Rienzo gegenüber FM1Today.

Strafmildernde Umstände

Der Täter hatte bei seiner Berufungsverhandlung letzte Woche verlangt, nicht wegen Mordes, sondern wegen vorsätzlicher Tötung verurteilt zu werden. Das Kantonsgericht ist darauf nicht eingegangen, es hat den Schuldpunkt Mord bestätigt und die Tat auch als «besonders skrupellos» eingeschätzt.

Als strafmildernd beurteilte das Gericht folgenden Tatsache: Das Moschee-Opfer hatte im Jahr 1997 in Walenstadt den Bruder des Moschee-Mörders in Notwehr getötet und dabei den Angeklagten verletzt. «Dieser besondere Umstand ist bei der Dauer der Freiheitsstrafe leicht strafmildernd zu berücksichtigen», schreibt die Strafkammer des Kantonsgerichts St.Gallen in der Medienmitteilung. Dies auch mit Blick auf die Rechtsprechung in anderen Fällen. «Solange die schriftliche Begründung des Urteils nicht vorliegt, kann die Staatsanwaltschaft das Urteil nicht weiter kommentieren», sagt Rienzo.

Verteidigung schweigt

«Das Urteil liegt klar im Ermessensspielraum des Gerichts, deshalb werden wir es nicht weiterziehen», sagt Rienzo, Ob der Täter das Urteil akzeptiert ist unklar. Der Verteidiger wollte sich dazu nicht gegenüber den Medien äussern.

veröffentlicht: 2. November 2017 18:20
aktualisiert: 2. November 2017 18:20
Quelle: agm

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