Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Verwahrung

22.10.2018, 16:23 Uhr
· Online seit 22.10.2018, 15:14 Uhr
Die Staatsanwaltschaft will bezüglich des Vierfachmords von Rupperswil AG eine härtere Strafe für den Täter und hat Anschlussberufung erklärt. Die Berufungsverhandlung am Aargauer Obergericht ist auf Mitte Dezember angesetzt.
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Die Staatsanwaltschaft fordert eine lebenslängliche Verwahrung sowie ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot bezüglich beruflicher und ausserberuflicher Tätigkeiten mit Minderjährigen, wie die Gerichte Kanton Aargau am Montag mitteilten. Zudem soll die angeordnete ambulante Therapie während des Strafvollzugs aufgehoben werden.

Gericht befasst sich am 13. Dezember

Da sich auch der Beschuldigte - ein 34-jähriger Schweizer - gegen das Urteil des Bezirksgerichts Lenzburg wehrt, entscheidet das Aargauer Obergericht nun über die ordentliche Verwahrung, die lebenslängliche Verwahrung, die vollzugsbegleitende ambulante Massnahme sowie das lebenslängliche Tätigkeitsverbot.

Das Gericht wird sich am 13. Dezember mit dem Fall befassen. Ob der Beschuldigte an der Berufungsverhandlung teilnehmen wird, ist laut Gericht noch offen. Über ein allfälliges Gesuch um Dispensation werde zum gegebenen Zeitpunkt entschieden. Geplant ist, dass - neben den Parteivorträgen von Verteidigung und Staatsanwaltschaft - zwei Sachverständige befragt werden.

Lebenslängliche Freiheitsstrafe und Therapie

Das Bezirksgericht Lenzburg sprach den 34-Jährigen am 16. März diverser Verbrechen schuldig, die meisten davon mehrfach verübt: Mord, räuberische Erpressung, Freiheitsberaubung, Geiselnahme, sexuelle Handlungen mit Kindern, sexuelle Nötigung, Pornografie, Brandstiftung, Urkundenfälschung und strafbare Vorbereitungen zu Mord und weitere Delikte.

Es verurteilte ihn zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe; während des Vollzugs muss er eine ambulante Therapie absolvieren. Zudem verhängte das Gericht eine ordentliche Verwahrung.

Ein Teil des Urteils ist rechtskräftig

Ausserdem verpflichtete das Gericht den Mann, der in der Nähe des Tatorts bei seiner Mutter in Rupperswil wohnte, mehr als eine Million Franken für Zivilforderungen, Verfahrenskosten, Gebühren und weitere Kosten zu bezahlen.

Die nicht bestrittenen Punkte des erstinstanzlichen Urteils - insbesondere die Schuldsprüche, die lebenslängliche Freiheitsstrafe, die Zivilforderungen und die erstinstanzlichen Kosten- und Entschädigungsfolgen - sind damit nun rechtskräftig.

Der 34-Jährige hatte sich am 21. Dezember 2015 mit gefälschten Schreiben Einlass in ein Haus in Rupperswil verschafft. Die Papiere wiesen ihn als Schulpsychologen aus. Im Haus lebte ein 13-jähriger Junge, der im Zentrum des pädophilen Begehrens des Beschuldigten stand.

Brutale Tat in Rupperswil

Er brachte unter Drohung mit einem Messer den Buben, dessen 48-jährige Mutter, den noch schlafenden 19-jährigen Sohn und dessen 21-jährige Freundin in seine Gewalt, fesselte sie und verklebte ihnen die Münder. Zudem zwang er die Mutter, Geld von zwei Banken zu holen.

Anschliessend verging er sich aufs Übelste am 13-Jährigen. Danach tötete er alle vier Personen, zündete das Haus an und ging weg. Kurz danach suchte er im Internet erneut Knaben, die ihm gefielen, und spähte ihre Familien aus. Bevor er erneut zuschlagen konnte, wurde er am 12. Mai 2016 gefasst.

veröffentlicht: 22. Oktober 2018 15:14
aktualisiert: 22. Oktober 2018 16:23
Quelle: SDA

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