Schweiz

Staatspolitische Kommission will Jugendliche und Frauen im Asylbereich besser schützen

14.08.2020, 17:50 Uhr
· Online seit 14.08.2020, 17:46 Uhr
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) hat zwei Motionen beschlossen, um Frauen und Jugendliche im Asylbereich besser zu schützen. Ausserdem will die Kommission nicht, dass Flusskreuzfahrt-Unternehmen einfacher ausländische Arbeitskräfte einstellen können.
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(agl) Die SPK-N beauftragt den Bundesrat sicherzustellen, dass gewaltbetroffene Flüchtlinge - «namentlich Frauen und Mädchen» - schnell identifiziert werden und danach Zugang zu Gesundheitsversorgung haben. Die entsprechende Motion nahmen die Kommissionsmitglieder mit 14 zu 10 Stimmen an, wie es in einer Mitteilung vom Freitag heisst. Eine zweite Kommissionsmotion fordert, dass Asylsuchende mit Lehr- oder Ausbildungsvertrag auch bei einem negativen Asylentscheid ihre berufliche Grundbildung weiterführen und abschliessen können. Die Ausreisefristen sollen in diesen Fällen verlängert werden. Die SPK-N beschloss die Motion mit 16 zu 9 Stimmen.

An ihrer Sitzung vom 13. und 14. August debattierte die Kommission auch über eine Motion aus dem Ständerat, die verlangt, Schweizer Flusskreuzfahrtunternehmen auf dem Rhein und der Donau die Einstellung ausländischer Arbeitnehmender zu erleichtern. Anders als der Ständerat, der die Motion in der Sommersession angenommen hat, beantragt die SPK-N mit 22 zu 1 Stimme bei 2 Enthaltungen die Ablehnung. Die Kommission fürchtet, dass die Massnahmen die Arbeitsbedingungen auf den Schiffen nicht verbessern, sondern dazu führen könnten, «dass die betreffenden Unternehmen günstige Arbeitskräfte aus nicht europäischen Staaten rekrutieren», wie es in der Mitteilung heisst.

In ihrer Mitteilung äusserte Die SPK-N zudem Vorbehalte gegenüber dem Covid-19-Gesetz, dessen Entwurf der Bundesrat am Mittwoch publiziert hatte. Insbesondere betonte die Kommission, dass der Handlungsspielraum des Bundesrates in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie möglichst klar im Gesetz festgehalten werden müsse. Die SPK-N will nun die vornehmlich zuständige nationalrätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N) über ihre Vorbehalte informieren «und dieser gleichzeitig konkrete Anträge zum Einbezug der Dachverbände der Gemeinden und Städte sowie zur Wahrung der Rechte des Parlaments unterbreiten», wie es in der Mitteilung weiter heisst.

veröffentlicht: 14. August 2020 17:46
aktualisiert: 14. August 2020 17:50
Quelle: CH Media

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