schärfere Sanktionen

Ständerat sagt illegalem Tierhandel den Kampf an

09.12.2020, 10:08 Uhr
· Online seit 09.12.2020, 09:55 Uhr
Schwere Fälle von illegalem Handel mit gefährdeten Tier- und Pflanzenarten sollen künftig als Verbrechen eingestuft werden. Der Ständerat befürwortet das.
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(rwa) Ziel der Gesetzesrevision ist ein wirksamerer Schutz gefährdeter Tier- und Pflanzenarten. Wer mit diesen international handelt, soll neu wegen eines Verbrechens bestraft werden. Voraussetzung ist, dass das Vorgehen gewerbs- oder bandenmässig erfolgt oder eine grosse Zahl geschützter Exemplaren betroffen ist.

Das Anliegen war am Mittwoch im Ständerat unbestritten. Die kleine Kammer hiess die Vorlage ohne Gegenstimme gut. Die Schweiz dürfe nicht zur Drehscheibe für gefährdete Arten werden, erklärte Benedikt Würth (CVP/SG) im Namen der Kommission. «Dieses Geschäft ist äusserst lukrativ.»

Bundesrat will eine Informationspflicht einführen

Bei Verbrechen sieht das neue Gesetz eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe bis maximal eine Million Franken vor. Weniger schwere Fälle, die bis heute nur als Übertretung behandelt werden, sollen künftig als Vergehen beurteilt werden. Je nach Fall sollen sie mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe geahndet werden. Zudem erfolgt ein Eintrag ins Strafregister. Nur noch vorsätzliche leichte Widerhandlungen oder fahrlässige Verstösse sollen mit einer Busse bestraft werden.

Darüber hinaus will der Bundesrat eine Informationspflicht einführen: Wer Exemplare geschützter Arten verkauft, darf dies demnach nicht mehr anonym tun und muss ausserdem Informationen zu den verkauften Exemplaren bereitstellen.

Als nächstes beugt sich der Nationalrat über das Geschäft.

veröffentlicht: 9. Dezember 2020 09:55
aktualisiert: 9. Dezember 2020 10:08
Quelle: CH Media

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