Dies hat die kleine Kammer am Dienstag während der ersten Beratungsrunde des neuen Geldspielgesetzes stillschweigend beschlossen. Die Änderung ins Spiel gebracht hatte ihre vorberatende Kommission.
Zudem wurde ein weiterer Kommissionsantrag durchgewinkt, der es ermöglicht, dass Bergcasinos den Betrieb ihres Kameraüberwachungssystems an eine andere Schweizer Spielbank auslagern können. Damit soll eine grössere Wirtschaftlichkeit ermöglicht werden. «Dieses Angebot erhöht die Attraktivität des Bergtourismus», sagte der Bündner Stefan Engler (CVP).
Bundesrätin Simonetta Sommaruga stellte sich nicht grundlegend gegen den Vorschlag, gab aber zu bedenken, dass die Politik den Bergcasinos in letzter Zeit schon beträchtlich entgegengekommen sei. «Es werden damit auch denjenigen Erleichterungen gewährt, die gar keine wirtschaftlichen Probleme haben.»
Im Zentrum des bundesrätlichen Gesetzesentwurfs steht die Steuerbefreiung von Lotteriegewinnen. Wer bei Geldspielen abräumt, soll auf den Gewinn keine Einkommenssteuern mehr bezahlen müssen. Mit dieser Änderung will der Bundesrat eine Ungleichbehandlung beheben, denn Casino-Gewinne unterliegen bereits heute weder der Einkommens- noch der Verrechnungssteuer.
Bei Bund, Kantonen und Gemeinden dürfte die Steuerbefreiung zu einem finanziellen Ausfall in Höhe von jährlich 120 Millionen Franken führen. Der Bundesrat geht aber davon aus, dass dieser Ausfall mittelfristig kompensiert wird, da mehr gespielt und dadurch auch mehr umgesetzt wird.
Der Ständerat hat darüber noch nicht befunden. Es zeichnet sich aber eine Differenz zum Vorschlag des Bundesrats ab. Die Rechtskommission will nur Gewinne unter einer Million Franken steuerlich befreien. Das beschloss sie deutlich mit 10 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung.
Von den Vorschlägen des Bundesrates abgewichen ist die Kommission auch bei den Abgaben für Spielbanken mit einer Konzession B: Die Kommission möchte eine stärkere Entlastung. Der Bundesrat soll den Abgabesatz statt um einen Drittel um bis zu drei Viertel reduzieren können, falls der Bruttospielertrag weniger als 5 Millionen Franken pro Jahr beträgt.
In anderen Punkten des neuen Geldspielgesetzes dürfte der Ständerat in der weiteren Beratung auf der Linie des Bundesrats bleiben. Seine Kommission ist beispielsweise einverstanden damit, dass Casinos mit dem neuen Gesetz Roulette, Blackjack und andere Geldspiele auch im Internet anbieten dürften.
Mit dieser Regelung würde die Schweiz der Praxis ihrer Nachbarländer folgen, was Sinn ergebe, sagte Kommissionssprecher Fabio Abate (FDP/TI) während der Eintretensdebatte.
Vor der Beratung der zentralen Punkte fällte die kleine Kammer in der rund dreistündigen Debatte weitere Entscheide. So wurde mit 30 zu 14 Stimmen ein Antrag der Kommissionsminderheit aus SP-, Grünen- und CVP-Vertretern angenommen, der Gewinnspiele in den Medien zur Verkaufsförderung dem Gesetz unterstellen will.
Zulässig sollen nur noch Gewinnspiele zur Förderung des Absatzes der eigenen Produkte sein, bei welchen den Spielenden neben den Kosten für das Produkt maximal die Kommunikationskosten der Teilnahme am Spiel auferlegt werden. Die heute bestehende Pflicht für den Detailhandel, Gratisteilnahmemöglichkeiten vorzusehen, wird mit dem Minderheitsantrag aufgehoben.
Dies führe zu einer Ungleichbehandlung, gab Bundesrätin Sommaruga erfolglos zu bedenken. «Der Detailhandel könnte also völlig frei Lotterien und Geschicklichkeitsspiele zur Verkaufsförderung durchführen, während das Gleiche bei den Medien verboten wird.»
Der erfolgreiche Minderheitsantrag war in der ersten Beratungsrunde eine Ausnahme. In weiten Teilen folgte der Ständerat dem Entwurf des Bundesrats.
Der Bundesrat setzt damit den Verfassungsartikel über Geldspiele um, den das Stimmvolk im März 2012 mit grosser Mehrheit verabschiedet hatte. Bisher sind Geldspiele in zwei Gesetzen geregelt, eines davon stammt aus dem Jahr 1923.